Rechtsdienst

Rechtsdienst


 

Der interne Rechtsdienst der SVA ist einerseits zuständig für eine fachtechnisch kompetente Abwicklung der Verfahren und betreut andererseits auch die Fachdienste in Rechtsfragen.


Die Verfügungen der Ausgleichskasse, der Familienausgleichskasse oder der IV-Stelle sind Verwaltungsakte, welche ein Recht oder eine Pflicht für die beteiligten Parteien begründen oder ein Rechtsverhältnis feststellen. Mit Ausnahme der IV Stelle kann bei der verfügenden Stelle Einsprache erhoben werden. Im IV-Bereich wird der betroffenen versicherten Person im Rahmen des Vorbescheidverfahrens die Gelegenheit gegeben, sich schriftlich oder mündlich zum geplanten Entscheid zu äussern. Die Verfügungen der IV-Stelle unterliegen nicht der Einsprache. Gegen Verfügungen der IV-Stelle kann direkt eine Beschwerde an das Verwaltungsgericht Graubünden erhoben werden. In zweiter Instanz entscheidet das Bundesgericht über die eingereichten Beschwerden.

Die Anzahl der eingereichten Einsprachen hat sich im Jahr 2022 gegenüber dem Vorjahr um insgesamt 13 Fälle erhöht. Eine wesentliche Zunahme der Einsprachen ist bei den Ergänzungsleistungen (+ 18), bei der IPV (+ 11) und bei den Familienzulagen (+ 8) zu verzeichnen. Demgegenüber ist ein starker Rückgang bei den Schadenersatzforderungen feststellbar.

 

Die Zahl der Gerichtsverfahren hat sich im Berichtsjahr gegenüber dem Vorjahr leicht reduziert. Die erstinstanzlichen Gerichtsverfahren sanken von 58 auf 56. Die zweitinstanzlichen Gerichtsverfahren fielen von 14 auf 6. Die überwiegende Zahl der Verfahren betraf die IV-Stelle.

Witwerrenten der AHV
In ihrem Urteil vom 11. Oktober 2022 bestätigte die Grosse Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) den Entscheid des EGMR vom 20. Oktober 2020 i. S. B. gegen die Schweiz (Beschwerde 78630/12). Der EGMR stellte eine der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) zuwiderlaufende Ungleichbehandlung fest, weil die Witwerrente des Beschwerdeführers mit Erreichen der Volljährigkeit seines jüngsten Kindes aufgehoben wurde, was bei einer Witwe in der gleichen Situation nicht der Fall gewesen wäre. Die Schweiz muss dem nunmehr verbindlichen Urteil Folge leisten und die festgestellte Rechtsverletzung beenden.