Individuelle Prämienverbilligungen

Individuelle Prämienverbilligungen

In der Schweiz ist die Krankenversicherung gemäss dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung für die gesamte Wohnbevölkerung obligatorisch. Mit der Prämienverbilligung leisten Bund und Kantone einen finanziellen Beitrag für Personen und Familien in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen. Die Durchführung der Prämienverbilligung ist eine vom Kanton Graubünden der SVA übertragene Aufgabe.

Änderungen per 1. Januar 2023

Der Bundesrat hob per 1. Januar 2023 erneut die Durchschnittsprämien in den drei Prämienregionen des Kantons Graubünden an. Die diesjährige Erhöhung beträgt über alle Prämienregionen gerechnet im Durchschnitt rund 6 %. Die Regierung ist ermächtigt, die für die IPV massgebenden Richtprämien bis zu maximal 15 % unter den vom Bund pro Person und Prämienregion definierten jährlichen Durchschnittsprämien festzulegen. Seit 2013 basieren die kantonalen Richtprämien auf 90 % der Durchschnittsprämien des Bundes. Davon ausgenommen sind Personen mit Ergänzungsleistungen.

IPV-Verfahren

Die Anmeldung zum Bezug der Prämienverbilligung kann für das laufende Jahr zwischen Februar und Ende Dezember eingereicht werden. Liegt bei der Bearbeitung der Anmeldung für die individuelle Prämienverbilligung die definitive Steuerveranlagung noch nicht vor, wird ein Anspruch für eine Vorschussleistung geprüft. Personen mit einem Anspruch per 31. Dezember des Vorjahres erhalten in der Regel Ende Januar des laufenden Jahres einen Vorschuss basierend auf der letzten definitiven Verfügung.
Die Höhe der Vorschussleistung betrug im Berichtsjahr 65 % (Vorjahr 60 %) des provisorisch errechneten Wertes. Mit der Anpassung des prozentualen Anteils federte der Kanton den Anstieg der KVG-Prämien bereits bei den Vorschussleistungen zumindest teilweise ab. Der definitive IPV-Anspruch wird nach Vorliegen der definitiven Steuerveranlagung des Vorjahres berechnet und die Vorschlussleistung wird dabei angerechnet.
Die SVA Graubünden legt hohen Wert auf die zeitnahe Verarbeitung der Meldungen. Die Aufbereitung und der Austausch der Daten zwischen dem Fachteam IPV und den Krankenversicherern erfolgt täglich. Zwei weitere sehr wichtige Elemente sind die technischen Schnittstellen zur kantonalen Steuerverwaltung sowie der Zugriff auf das kantonale Einwohnerregister. Insofern sind die jeweiligen Partner für die Durchführung und Abwicklung der Prämienverbilligung systemrelevant. Die Zusammenarbeit mit unseren Partnern darf als sehr effektiv und angenehm bezeichnet werden.

Anmeldungen

Im Kalenderjahr 2023 trafen bei der SVA Graubünden insgesamt 19 046 Anmeldungen und Meldungen von Personen mit Sozialhilfe, Ergänzungsleistungen oder Mutterschaftsbeiträgen ein. Dies entspricht einer Zunahme von 7,6 % gegenüber dem Vorjahr (17 706). Dabei ist festzuhalten, dass rund die Hälfte der Anmeldungen in der Zeitspanne zwischen Oktober und Dezember eingehen.

Die SVA Graubünden erstellte Ende Januar 17 861 Mitteilungen für Vorschussleistung. Im Kalenderjahr 2023 wurden weitere 4333 Mitteilungen für Vorschussleistungen in der Einzelfallverarbeitung erstellt. Insgesamt gingen im Berichtsjahr somit 22 194 Mitteilungen für Vorschussleistung in den Versand. Bis und mit 31. Dezember 2023 konnten 84 % oder 18 570 der für das Jahr 2023 erstellten Vorschüsse definitiv berechnet und verfügt werden. Die Gesamtzahl der produzierten Verfügungen erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr erneut um 26 % auf 34 011. Die Zahl der bezugsberechtigten Personen hat sich gegenüber dem Vorjahr kaum verändert.

Leistungsvolumen

Beim den im Bericht ausgewiesenem IPV-Leistungsvolumen handelt es sich um den Nettoaufwand, d. h. um die ausbezahlten Leistungen abzüglich der Rückforderungen und Verrechnungen. Im Berichtsjahr stieg das Leistungsvolumen der Prämienverbilligung im Vorjahresvergleich um CHF 8,658 Mio. bzw. um 8,1 % von CHF 106,438 Mio. auf CHF 115,096 Mio. Diese Entwicklung ist unter anderem in Kontext zu setzen mit der vom Bundesrat vorgenommenen Erhöhung der Durchschnittsprämien. Die Leistungen an Personen mit EL, Sozialhilfe und kantonalen Mutterschaftsbeiträgen betrugen dabei CHF 39,676 Mio. Dies entspricht einem Anteil von 34,5 %.

Finanzierung

Der Beitrag des Bundes an die im Kanton Graubünden ausbezahlte Prämienverbilligung wird als Pauschale abgegolten und betrug im Berichtsjahr CHF 66,410 Mio. (57,7 %). Der Kostenanteil des Kantons betrug im Jahr 2023 CHF 48,686 Mio. (42,3 %).

Abgeltung der KVG-Verlustscheine

Die vom Bund geregelte Abgeltung der Forderungen aus den Verlustscheinen der obligatorischen Krankenversicherung (Art. 64a KVG) ist eine weitere vom Kanton Graubünden an die SVA Graubünden übertragene Aufgabe. Die vom Bund zugelassenen Krankenversicherer melden der SVA Graubünden bis spätestens 31. März des Folgejahres die ungedeckten Beträge aus der obligatorischen Krankenversicherung, für die im Vorjahr ein Verlustschein ausgestellt wurde. Der Kanton, in dem der Verlustschein ausgestellt wurde, ist zuständig für die jeweilige Abgeltung. Im Kalenderjahr 2023 wurden die Verlustscheine der Krankenversicherer aus dem Kalenderjahr 2022 entschädigt, dabei übernimmt der Kanton jeweils 85 % der gemeldeten Ausstände.

Im Jahr 2023 wurden Ausstände von 32 Krankenversicherer für 1881 versicherte Personen entschädigt. Dabei gingen nach Abzug der Rückerstattungen und Ablehnungen Zahlungen über gesamthaft CHF 2,739 Mio. an die jeweiligen Krankenversicherer.