Allgemeine Informationen Jahresrechnungen

Jahresrechnung des Ausgleichsfonds der Familienausgleichskassen im Kanton Graubünden

Die im Kanton Graubünden tätigen Familienausgleichskassen entrichten zum Ausgleich der Lasten seit dem
1. Januar 2005 eine jährliche Abgabe in einen Ausgleichsfonds. In den Genuss von Ausgleichszahlungen kommen Familienausgleichskassen mit einer schlechten Ertrags-/ Ausgabenstruktur in der Betriebsrechnung basierend auf der Zulagenhöhe und dem Beitragssatz der kantonalen Familienausgleichskasse.
Die kumulierte Ausgleichsabgabe sämtlicher Familienausgleichskassen belief sich im Berichtsjahr auf CHF 2,401 Mio. und das kumulierte Ausgleichsguthaben auf CHF 1,082 Mio. Der effektive Lastsatz betrug somit im Berichtsjahr 0,055 % (Vorjahr: 0,045 %) der AHV-pflichtigen Lohnsummen bzw. der beitragspflichtigen Einkommen. Der Fonds weist per 31. Dezember 2023 ein Vermögen von CHF 2,933 Mio. aus. Die Regierung des Kantons Graubünden bestimmt den massgebenden Abgabesatz zur Finanzierung des Lastenausgleichs. Dieser Abgabesatz beträgt seit dem 1. Januar 2021 0,12 % der AHV-pflichtigen Lohnsumme bzw. des beitragspflichtigen Einkommens.

Genehmigung Jahresrechnungen der SVA

Die Jahresrechnungen 2023 wurden am 17. April 2024 von der Verwaltungskommission der SVA genehmigt.

Rechnungs- und Bewertungsgrundsätze

Massgebend für die Sozialversicherungsanstalt sind die Weisungen über die Buchführung und den Geldverkehr der Ausgleichskassen (WBG).

Entschädigungen der Verwaltungskommission

Die ordentlichen Entschädigungen an die Verwaltungskommission betrugen im Berichtsjahr total CHF 33 000.-. Der Präsident erhielt dabei CHF 10 000.-, der Vizepräsident CHF 5000.- und die übrigen 5 Kommissionsmitglieder je CHF 4000.-. Im Zeitraum 1. Januar 2023 bis 30. Juni 2023 war in der Verwaltungskommission eine Vakanz zu verzeichnen.

 

Allgemeine Informationen Revisionen

Revisionen bei der SVA

Die Geschäftstätigkeit der SVA wird jährlich gemäss den massgebenden Vorschriften des Bundes sowie des Kantons Graubünden geprüft. Die Revisionsstelle der SVA, die Capol & Partner AG, Chur, erstattete dem Bundesamt für Sozialversicherung, der Verwaltungskommission der SVA sowie der Regierung des Kantons Graubünden die notwendigen ausführlichen Berichte. Diese gaben auch im Berichtsjahr zu keinen besonderen Bemerkungen Anlass und bestätigen, dass die Geschäftsführung und die Buchführung in Ordnung sind und die gesetzlichen Bestimmungen von der SVA eingehalten werden.

Audit der IV-Stelle

Vom 3. bis 6. Oktober und vom 10. bis 13. Oktober wurde vom BSV in der IV-Stelle ein Vollaudit durchgeführt. Die Ergebnisse des Audits waren wiederum sehr gut und die Risikoeinstufungen der geprüften Fachbereiche durchwegs tief bis mittel. Der Umsetzungsstand der Empfehlungen aus dem Audit 2022 war gesamthaft ebenfalls gut.

Audit Information Security und ICT

Die Ergebnisse des im Jahr 2023 durchgeführten IT-Audits der SVA Graubünden waren wiederum sehr gut. Geprüft wurden die Organisation und die Verantwortlichkeiten, die Datensicherheit, die Systeme, die Netzwerke, die Infrastruktur sowie die vorhandene K-Fall-Vorsorge. Ergänzend wurde wie in den Vorjahren auch im Berichtsjahr das Security-Verhalten der Mitarbeitenden getestet. Es wurden dabei sowohl Phising-Testangriffe als auch Social- Engineering-Tests durchgeführt.