Leistungen Erwerbsersatz

Leistungen Erwerbsersatz

Die Erwerbsersatzordnung ersetzt denjenigen Personen, die Militärdienst, Zivildienst oder Zivilschutz leisten oder an Leiterkursen für Jugend und Sport sowie Jungschützen teilnehmen, einen Teil ihres Verdienstausfalls. In mehreren Schritten wurde der Leistungsumfang mit einer Mutterschafts-, Vaterschafts- und Betreuungsentschädigung erweitert.

Änderungen per 1. Januar 2023

Im Oktober 2021 wurde die Vorlage zur Adoptionsentschädigung im Parlament verabschiedet. Die Änderungen traten per 1. Januar 2023 in Kraft. Die Adoptionsentschädigung ist für erwerbstätige Eltern vorgesehen, die ein Kind unter vier Jahren zur Adoption aufnehmen. Insgesamt können 14 Taggelder für einen Urlaub von maximal zwei Wochen ausgerichtet werden. Der Adoptionsurlaub und die Adoptionsentschädigung können zwischen beiden Adoptiveltern aufgeteilt werden. Für die Abwicklung dieser Leistung ist die Eidgenössische Ausgleichskasse (EAK) zuständig.

Erwerbsausfallentschädigung bei Dienstpflicht

Anspruch auf Erwerbsersatz haben Personen, welche Dienst in der schweizerischen Armee, im militärischen Frauendienst, im Rotkreuzdienst, im Zivildienst oder im Zivilschutz leisten. Des Weiteren werden Leiterkurse für Jugend und Sport sowie Jungschützen entschädigt. Insgesamt wurden im Berichtsjahr 8194 Meldekarten bearbeitet. Im Vergleich zum Vorjahr (7349 Meldekarten) entspricht dies einer signifikanten Zunahme von 11,5 %.

Total wurden 73 377 Diensttage ausbezahlt, was im Vergleich zum letzten Jahr ebenfalls eine starke Zunahme von 8,21 % bedeutet. Dies ist insbesondere auf die Zuname der Beförderungsdiensttage auf 10 197 Tage (+13,7 %) und des Zivilschutzdienstes auf 3345 Tage (+19,5 %) zurückzuführen.
Die SVA zahlte im Berichtsjahr CHF 7,458 Mio. an Erwerbsausfallentschädigungen bei Dienstpflicht aus. Dies entspricht im Vergleich zum Vorjahr (CHF 6,571 Mio.) einer Zunahme von CHF 0,887 Mio. bzw. 13,5 %.

Mutterschaftsentschädigung

Die Leistung der Mutterschaftsentschädigung (MSE) wurde im Juli 2005 schweizweit eingeführt. Auch im Jahr 2023 wurde die MSE rege beansprucht und unterstreicht damit, dass sich diese als ein wichtiger Bestandteil des schweizerischen Sozialversichungswesens etabliert hat. Im Jahr 2023 wurden 1367 Anmeldungen eingereicht. Dies entspricht einem Rückgang von 50 Anmeldungen im Gegensatz zum Vorjahr, welches als Rekordjahr seit 18 Jahren ausgewiesen wurde. Gesamthaft wurden im Jahr 2023 CHF 8,181 Mio. für Mutterschaft entschädigt.

Vaterschaftsentschädigung

Alle erwerbstätigen Väter sowie Väter, die ein Arbeitslosentaggeld erhalten, können seit Anfang 2021 einen zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub beziehen (maximal 14 Taggelder). Diese Vaterschaftsentschädigung (VSE) kann innerhalb von sechs Monaten nach Geburt des Kindes am Stück oder an einzelnen Tagen bezogen werden. Die Entschädigung beträgt 80% des letzten AHV-pflichtigen Lohnes, höchstens aber CHF 220.- pro Tag. Diese Entschädigung wurde im Vergleich zum Vorjahr weniger genutzt. Im Berichtsjahr wurden 855 Anmeldungen entgegengenommen, wogegen es im Vorjahr noch 957 Anmeldungen waren, was einer Reduktion von 10,7 % entspricht. Im Berichtsjahr wurden CHF 1,226 Mio. für Vaterschaftsentschädigungen entrichtet.

Betreuungsentschädigung

Die Betreuungsentschädigung (BUE) ist eine Entschädigung, welche seit dem Sommer 2021 in Kraft ist. Sie ist für Eltern gedacht, die schwer erkrankte und verunfallte Kinder betreuen und folglich ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen müssen. Der Betreuungsurlaub dauert maximal 14 Wochen und ist innerhalb einer Rahmenfrist von 18 Monaten zu beziehen. Kongruent zu den restlichen Leistungen werden bei der Betreuungsentschädigung 80 % des letzten AHV-pflichtigen Lohnes, höchstens aber CHF 220.- pro Tag ausbezahlt. Im Berichtsjahr wurden für diese Entschädigung 44 Anmeldungen eingereicht, was einem Rückgang von 5 Anmeldungen im Vergleich zum Vorjahr (49 Anmeldungen) entspricht. Insgesamt wurden CHF 0,071 Mio. für Betreuungtsentschädigungen ausbezahlt.

Corona-Entschädigung

Im Berichtsjahr wurden nachträglich netto CHF 24 448.- an Corona-Entschädigung ausbezahlt. Diese Nachzahlungen basieren auf Korrekturen, welche aufgrund von Einspracheentscheiden vorgenommen werden mussten.