Mitglieder, Beiträge

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Die AHV als bedeutendster Zweig der schweizerischen Sozialversicherung wird nach dem sogenannten Umlageverfahren finanziert. Dieses zeichnet sich dadurch aus, dass grundsätzlich die Beiträge der Versicherten und der Arbeitgebenden zur Bezahlung der Leistungen verwendet werden. Das heisst, die eingenommenen Beiträge werden innerhalb der gleichen Zeitperiode für Leistungen an die Rentenberechtigten wieder ausgegeben, also «umgelegt» und somit[ nicht gespart. Die Finanzierung wird zusätzlich durch Beiträge vom Bund, durch diverse zweckgebundene Steuererträge sowie aus der Mehrwertsteuer gewährleistet. Per 1. 1. 2022 gab es keine Änderungen bei den Beitragssätzen. Die aus dem Vorjahr gültigen Beitragssätze für die AHV/IV/EO und ALV fanden auch im Jahr 2022 ihre Anwendung.


Mitgliederbestand
Per Ende 2022 ist bei den drei Hauptmitgliederkategorien – Arbeitgebende, Selbstständigerwerbende und Nichterwerbstätige – im Vergleich zum Vorjahr eine leichte Abnahme festzustellen. Der Trend bei den sogenannten Arbeitnehmenden ohne beitragspflichtigen Arbeitgeber (ANobAG) hat sich fortgesetzt. Die Mitgliederzahl ist in dieser Kategorie wiederum leicht gestiegen.

Anmeldungen
Im vergangenen Jahr wurden in der SVA Graubünden insgesamt 4669 Anmeldungen verarbeitet. 1620 betrafen Arbeitgebende, 1122 Selbstständigerwerbende, 1895 Nichterwerbstätige und 32 ANobAG. Von den 1122 verarbeiteten Anmeldungen von Selbstständigerwerbenden waren in 105 Fällen die Voraussetzungen zur Anerkennung der Selbstständigkeit nicht gegeben. Dies entspricht einer Abweisungsquote von 9,3 %. Der Sinn und Zweck der Statusprüfung durch die Ausgleichskasse besteht darin, «Scheinselbstständige» vor Versicherungslücken zu schützen.

 

Beitragsfestsetzung
Die Höhe der zu leistenden Sozialversicherungsbeiträge wird von der Ausgleichskasse festgesetzt. Arbeitgebende,
Selbstständigerwerbende und Nichterwerbstätige bilden dabei die wichtigsten Gruppen von Beitragspflichtigen. Die Beitragsbemessung erfolgt aufgrund der von den Arbeitgebenden durch Selbstdeklaration gemeldeten Lohnzahlungen oder durch die von der Steuerverwaltung gemeldeten Einkommen und Vermögensgrundlagen bei den Selbstständigerwerbenden und Nichterwerbstätigen. Im Jahr 2022 gingen total 21 101 Lohndeklarationen und 17 656 Steuermeldungen zur Verarbeitung und Beitragsfestsetzung ein.

Beitragseinnahmen
Das AHV-Beitragssubstrat umfasst die Lohnbeiträge, die persönlichen Beiträge der Selbstständigerwerbenden und Nichterwerbstätigen sowie die Verwaltungskostenbeiträge. Die AHV-Ausgleichskassen sind zudem auch zuständig für den Bezug der ALV-Beiträge. Für die Durchführung dieser Aufgaben werden die Ausgleichskassen vom ALVFonds entsprechend entschädigt. Die abgerechneten paritätischen AHV/IV/EO-Beiträge sanken im Jahr 2022 von CHF 319,029 Mio. um rund 0,2 % auf CHF 318,394 Mio. Bei den persönlichen Beiträgen der Selbstständigerwerbenden und Nichterwerbstätigen kam es im Vergleich zum Vorjahr zu einem Rückgang von 1,9 auf CHF 51,913 Mio. Im Jahr 2022 hat die Ausgleichskasse des Kantons Graubünden CHF 63,589 Mio. an ALV-Beiträgen für die Arbeitslosenkassen vereinnahmt. Dies entspricht einer Zunahme von CHF 0,202 Mio. bzw. 0,318 %.


 

Beitragserlass
Der AHV/IV/EO-Mindestbeitrag kann versicherten Personen erlassen werden, für welche die Bezahlung dieses Beitrages unzumutbar ist beziehungsweise eine grosse Härte bedeutet. Gemäss Art. 11 Abs. 2 AHVG sind die den Versicherten erlassenen Mindestbeiträge vom Wohnsitzkanton zu bezahlen. Die Erlasssumme zulasten des Kantons betrug im Jahr 2022 CHF 491 965.60 (Vorjahr: CHF 523 117.00). Die Erlasssumme hat somit zum dritten Mal in Folge abgenommen.


Beitragsbezug
Im Berichtsjahr wurden insgesamt 147 617 Beitragsrechnungen an unsere Mitglieder versendet. Ebenfalls wurden 9530 Mahnungen verschickt und 2790 Betreibungen eingeleitet. In Relation zur Anzahl Rechnungen wurden 6,5 % der Beitragsrechnungen gemahnt bzw. 1,9 % in Betreibung gesetzt. Auf Antrag der Beitragszahlenden wurden insgesamt 1396 Zahlungsvereinbarungen gewährt. Rund 93,5 % der Beitragsrechnungen wurden somit entweder fristgerecht oder aufgrund der gewährten Zahlungsvereinbarungen bezahlt. Dies zeigt auf, dass die Zahlungsmoral unserer Mitglieder gut ist.

 

Finanzierung
Die AHV gibt in etwa aus, was sie jährlich einnimmt, d. h. innerhalb der gleichen Zeitperiode werden die eingenommenen Beiträge für Leistungen an die Rentenberechtigten wieder ausgegeben, also «umgelegt». Dank dieses Finanzierungssystems können einmal beschlossene Rentenverbesserungen sofort verwirklicht werden. Die Leistungen der AHV werden hauptsächlich mit den Beiträgen der Versicherten und der Arbeitgeber finanziert. Daneben steuert der Bund einen Anteil bei. Diesen Beitrag finanziert der Bund aus den Fiskalabgaben für Tabak und Spirituosen sowie aus allgemeinen Bundesmitteln. Seit 1999 werden zusätzliche Mehrwertsteuerprozente erhoben. Starke Ausgabenschwankungen werden durch den Ausgleichsfonds der AHV aufgefangen. Er dient der Ausgleichs- und Sicherheitsreserve sowie der Anlage des Kapitals der AHV. Das Gesetz sieht vor, dass der Ausgleichsfonds mindestens eine Jahresausgabe der Versicherung deckt.


Partner
Die Zusammenarbeit mit unseren verschiedenen Partnern war auch im vergangenen Jahr wieder sehr gut, insbesondere mit der Steuerverwaltung. Die definitive Festsetzung der Beiträge von SE und NE erfolgt aufgrund der Veranlagung über die direkte Bundessteuer. Vor rund zehn Jahren hat die SVA GR zusammen mit der Kantonalen Steuerverwaltung GR das elektronische Steuermeldeverfahren eingeführt. Der Datenaustausch mit sämtlichen Steuerämtern wurde seither stetig optimiert und erfolgt heute weitgehend elektronisch über die zentrale Informatik- und Kommunikationsplattform des Bundes (Sedex). Das elektronische Meldeverfahren gewährleistet die umgehende und zuverlässige Übermittelung der Beitragsfaktoren sowie eine hoch automatisierte und zeitnahe Datenverarbeitung bei den Ausgleichskassen.


 

CO2-Abgabe
Die Einnahmen aus der CO2-Abgabe, die von der Wirtschaft entrichtet wurden, werden an alle Arbeitgeber, proportional zur abgerechneten AHV-Lohnsumme ihrer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, zurückverteilt. Die AHV-Ausgleichskassen verteilen die Gelder im Auftrag des BAFU, indem sie den jeweiligen Betrag verrechnen oder auszahlen. Im Jahr 2022 hat die SVA Graubünden CHF 2 366 920.55 an die Mitglieder zurückerstattet. Mitglieder, Beiträge


Versicherungsausweise
Jede Person, die in der Schweiz krankenversichert ist, erhält von ihrem Krankenversicherer eine Versicherungskarte. Die Informationen der Krankenversicherungskarte sind mit jenen des Versicherungsausweises identisch. Die Anmeldung für einen Versicherungsausweis ist nur notwendig für Personen, welche keine schweizerische Krankenversicherungskarte besitzen (wie bspw. Grenzgänger oder Zuzug aus dem Ausland). Jede versicherte Person kann die Ausstellung eines Versicherungsausweises verlangen. Im Berichtsjahr wurden 3020 Versicherungsausweise erstellt. Dies ist eine Zunahme von 5,0 % gegenüber dem Vorjahr (2877).


Individuelles Konto der Versicherten
Die Jahreseinkommen, von denen Versicherte Beiträge an die AHV leisten, dienen als Grundlage für die spätere Rentenberechnung. Über diese Jahreseinkommen führen deshalb die Ausgleichskassen für jede beitragspflichtige Person ein sogenanntes Individuelles Konto (IK). Im Berichtsjahr verwaltete die Ausgleichskasse Graubünden insgesamt 714 175 Individuelle Konti. Zudem wurden 127 513 (Vorjahr 137 702) Buchungen auf Individuelle Konti von Versicherten vorgenommen. Mittels eines Kontoauszugs können die Versicherten prüfen, ob die Beitragsdauer lückenlos ist oder der Arbeitgebende die abgezogenen Beiträge auch effektiv abgerechnet hat. Im Berichtsjahr wurden 3917 (Vorjahr: 4036) Kontoauszüge erstellt.

 

Arbeitgeberkontrollen
Die unserer Ausgleichskasse angeschlossenen Arbeitgebenden werden periodisch auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen kontrolliert. Die ordentliche Kontrolle erfolgt gemäss den Weisungen und dem Kreisschreiben an die Ausgleichskassen über die Kontrolle der Arbeitgebenden. Dabei werden die Betriebe nach verschiedenen Unternehmenskriterien mit einem Punktesystem beurteilt. Basierend darauf erfolgen die ordentlichen Kontrollen je nach Ergebnis in einem Rhythmus von vier, sechs oder acht Jahren. Die Arbeitgeberkontrollen der Ausgleichskassen nehmen eine zentrale und strategische Bedeutung ein. Gut ausgebildete Revisoren fördern das Vertrauen in die Sozialwerke und erfüllen eine Vielzahl von wichtigen Kontroll- und Beratungsfunktionen. Die Revisorinnen und Revisoren absolvieren im Rahmen ihrer Ausbildung den «Diplomkurs Revisor AHV – Suva» und werden so auf ihre künftige Arbeit optimal vorbereitet. Sie sind in der Lage, die gestellten Aufgaben in höchstmöglicher Qualität zu lösen und beeinflussen durch ihr Verhalten das Ansehen der AHV bei den Unternehmen und den Versicherten positiv. Für die SVA sind eine Revisorin und ein Revisor im Einsatz.

Im Berichtsjahr wurden 496 Revisionen durchgeführt, wovon 462 ordentliche Revisionen waren und 118 Spezialaufträge. Die Spezialaufträge mussten infolge von Konkursen, Rechnungsrufen oder bei Abgängen durchgeführt werden. Insgesamt führte die SVA Graubünden 209, die RSA 66 sowie die Suva 221 Arbeitgeberkontrollen durch. Bei Mitgliedern, die bei der Suva UVG versichert sind, führt die Suva die Arbeitgeberkontrollen im Auftrag der SVA durch.