Allgemeine Informationen

Allgemeine Informationen Jahresrechnungen


 

Jahresrechnung des Ausgleichsfonds der
Familienausgleichskassen im Kanton Graubünden 
Die im Kanton Graubünden tätigen Familienausgleichskassen entrichten zum Ausgleich der Lasten seit dem 1. Januar 2005 eine jährliche Abgabe in einen Ausgleichsfonds. In den Genuss von Ausgleichszahlungen kommen Familienausgleichskassen mit einer schlechten Ertrags-/Ausgabenstruktur in der Betriebsrechnung basierend auf der Zulagenhöhe und dem Beitragssatz der kantonalen Familienausgleichskasse.

Die kumulierte Ausgleichsabgabe sämtlicher Familienausgleichskassen belief sich im Berichtsjahr auf CHF 2,327 Mio. und das kumulierte Ausgleichsguthaben auf CHF 0,838 Mio. Der effektive Lastsatz betrug somit im Berichtsjahr 0,045 % (Vorjahr: 0,090 %) der AHV-pflichtigen Lohnsummen bzw. des beitragspflichtigen Einkommens. Der Fonds weist per 31. Dezember 2022 ein Vermögen von CHF 1,613 Mio. aus. Die Regierung des Kantons Graubünden bestimmt den massgebenden Abgabesatz zur Finanzierung des Lastenausgleichs. Dieser Abgabesatz beträgt seit dem 1. Januar 2022 0,12 % der AHV-pflichtigen Lohnsumme bzw. des beitragspflichtigen Einkommens.

 

Genehmigung Jahresrechnungen der SVA
Die Jahresrechnungen 2022 wurden am 25. April 2023 von der Verwaltungskommission der SVA genehmigt.

 

Rechnungs- und Bewertungsgrundsätze
Massgebend für die Sozialversicherungsanstalt sind die Weisungen über die Buchführung und den Geldverkehr der Ausgleichskassen (WBG).

 

Entschädigungen der Verwaltungskommission
Die ordentlichen Entschädigungen an die Verwaltungskommission betrugen im Berichtsjahr total CHF 31 000.–. Der Präsident erhielt dabei CHF 10 000.–, der Vizepräsident CHF 5000.–, drei Mitglieder je CHF 4000.– und zwei Mitglieder je CHF 2000.–. Im Zeitraum 1. Juli 2022 bis 31. Dezember 2022 waren in der Verwaltungskommission zwei Vakanzen zu verzeichnen.

Allgemeine Informationen Revisionen


 

Revisionen bei der SVA
Die Geschäftstätigkeit der SVA wird jährlich gemäss den massgebenden Vorschriften des Bundes sowie des Kantons
Graubünden geprüft. Die Revisionsstelle der SVA, die Capol & Partner AG, Chur, erstattete dem Bundesamt für Sozialversicherung, der Verwaltungskommission der SVA sowie der Regierung des Kantons Graubünden die notwendigen ausführlichen Berichte. Diese gaben auch im Berichtsjahr zu keinen besonderen Bemerkungen Anlass und bestätigen, dass die Geschäftsführung und die Buchführung in Ordnung sind und die gesetzlichen Bestimmungen von der SVA eingehalten werden.

 

Audit der IV-Stelle
Von 22. bis 24. November 2022 wurde vom BSV in der IV-Stelle ein Kurzaudit durchgeführt. Die Ergebnisse des Audits waren wiederum sehr gut und die Risikoeinstufungen der geprüften Fachbereiche erfreulicherweise durchwegs tief. Der Umsetzungsstand der Empfehlungen aus dem Audit 2021 war durchwegs hoch.

 

Audit Information Security und ICT
Die Ergebnisse des im Jahr 2022 durchgeführten IT-Audits der SVA Graubünden waren wiederum sehr gut. Geprüft wurden die Organisation und die Verantwortlichkeiten, die Datensicherheit, die Systeme, die Netzwerke, die Infrastruktur sowie die vorhandene K-Fall-Vorsorge. Ergänzend wurde wie in den Vorjahren auch im Berichtsjahr das Security-Verhalten der Mitarbeitenden getestet. Es wurden dabei sowohl flächendeckende Phishing-Testangriffe als auch ausgewählte Social Engineering Tests durchgeführt.