Überbrückungsleistungen

Überbrückungsleistungen

Überbrückungsleistungen


 

Überbrückungsleistungen (ÜL) sichern die Existenz von Personen, die kurz vor dem Rentenalter ihre Erwerbsarbeit verloren haben, bis zum Zeitpunkt, in dem sie ihre Altersrente beziehen können. Überbrückungsleistungen sind Bedarfsleistungen und werden ähnlich berechnet wie die Ergänzungsleistungen zu einer AHV- oder IV-Rente. Arbeitslose, die nach dem 60. Geburtstag von der Arbeitslosenversicherung ausgesteuert werden und kein ausreichendes Einkommen mehr finden, können bis zur Pensionierung Überbrückungsleistungen erhalten. Überbrückungsleistungen werden vom Bund finanziert und von den Kantonen ausgerichtet. Sie bestehen aus jährlichen Leistungen, die monatlich ausbezahlt werden, sowie der Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten.


An den Anspruch auf Überbrückungsleistungen sind verschiedene Voraussetzungen geknüpft. Personen, welche
einen Antrag einreichen, müssen 20 Jahre in der Alters und Hinterlassenenversicherung (AHV) versichert sein. Davon mindestens fünf Jahre nach ihrem 50. Geburtstag. Zudem haben Gesuchsteller ein minimales jährliches Einkommen verdient oder sind für Erziehungs- und Betreuungs- Gutschriften berechtigt. Weiter sind Personen, welche den Anspruch auf ÜL stellen, in der Schweiz oder in einem Mitgliedstaat der EU oder EFTA wohnhaft. Nur Personen, die ein kleineres Vermögen haben als CHF 50 000.– (Alleinstehende) bzw. CHF 100 000.– (Ehepaare) bekommen ÜL. Liegenschaften, in denen die Personen selber wohnen, werden nicht zu diesem Betrag gerechnet. Vorsorgeguthaben der beruflichen Vorsorge (Pensionskasse) sind bis zu einem bestimmten Betrag zu berücksichtigen.

 

Die Durchführung der ÜL hat der Bund den Kantonen übertragen. Im Kanton Graubünden hat die Regierung die SVA Graubünden bzw. die AHV-Ausgleichskasse mit dieser Aufgabe betraut. Die Anmeldungen für ÜL sind direkt der SVA Graubünden einzureichen. Anders als bei den EL nehmen die AHV-Zweigstellen keine Vorprüfung der Unterlagen vor. Aus diesem Grund müssen die Anmeldungen infolge vieler fehlenden Angaben und Unterlagen meist zurückgewiesen werden. Generell ist der Bearbeitungsaufwand gemessen an den Fallzahlen unverhältnismässig hoch. 

2022 haben sich zwölf Personen für eine Überbrückungsleistung angemeldet. Damit haben sich bisher seit der Einführung dieser neuen Leistung per 1. Juli 2021 insgesamt 24 Personen für ÜL angemeldet. 2022 wurden für fünf versicherte Personen Leistungen in Höhe von CHF 157 276.00 (Vorjahr CHF 56 739.00) erbracht. Die Leistungen gehen vollumfänglich zulasten des Bundes. Der Aufwand für die Durchführung hat der Kanton zu tragen.