Ergänzungsleistungen

Ergänzungsleistungen

Ergänzungsleistungen


 

Ergänzungsleistungen bilden zusammen mit der AHV und der IV die 1. Säule des verfassungsmässigen Dreisäulenkonzepts der Alters-, Hinterlassenen und Invalidenvorsorge und werden an Personen mit einer AHV- oder IV-Rente bzw. IV-Taggeld ausgerichtet, wenn ihr Einkommen die minimalen Lebenskosten nicht deckt, vorausgesetzt, sie wohnen in der Schweiz. EL sind bedarfsabhängige Leistungen, auf welche ein rechtlicher Anspruch besteht.


Die Durchführung der EL ist eine der SVA vom Kanton Graubünden übertragene Aufgabe. Die SVA wird hierbei von den AHV-Gemeindezweigstellen aktiv unterstützt. Die Gesuche um Gewährung einer EL sind bei der AHV-Gemeindezweigstelle am Wohnsitz des Gesuchstellers einzureichen. Die Zweigstellen sind dabei auf Wunsch beim Ausfüllen des Anmeldeformulars behilflich. Nach der Überprüfung der persönlichen und finanziellen Verhältnisse wird das Gesuch an die SVA weitergeleitet. Weitere wichtige Partner für die SVA sind die Pro-Werke. Die Pro Senectute und die Pro Infirmis leisten einen wertvollen Beitrag als Informations- und Beratungsstellen und sind oft erste Anlaufstelle für die Versicherten.


Per 1. Januar 2021 ist die EL-Reform in Kraft getreten. Seitdem gilt ein Übergangsrecht für Personen, die bereits EL beziehen. Falls die Reform bei diesen Personen zu tieferen EL führt, behalten diese während längstens bis 31. Dezember 2023 den bisherigen Anspruch. Danach erfolgt die Anpassung an das neue Recht. Die Durchführungsstellen überprüfen automatisch, welche Konstellation für die Personen vorteilhafter ist. Es muss also kein Gesuch eingereicht werden. Rechtmässig bezogene Ergänzungsleistungen ab 1. 1. 2021 sind nach dem Tod der EL-Bezügerin oder des EL-Bezügers aus dem Nachlass zurückzuerstatten. Die Rückerstattung ist nur von demjenigen Teil des Nachlasses zu leisten, der den Betrag von CHF 40 000.00 übersteigt.


Anmeldungen
Im Berichtsjahr verarbeitete die EL-Durchführungsstelle 937 Neuanmeldungen, 4660 Mutationen, 1092 Revisionen, 64 866 Rechnungen für Krankheits- und Behinderungskosten und 72 Einsprachen. Bei den Neuanmeldungen sind vier Anmeldungen weniger als im Vorjahr zu verzeichnen.

 

EL-Geschäftsfälle
Der Bestand der laufenden EL-Empfänger ist zum zweiten Mal in Folge rückläufig. Per 31. Dezember 2022 sind es 5612 Fälle, das sind 122 bzw. 2,13 % weniger als im Vorjahr. Im Vergleich dazu waren es 2012 noch 5108 EL-Empfänger, das heisst der Zuwachs über die letzten zehn Jahre lag bei rund 10 %.

EL-Personen im Heim
Von den 5612 laufenden EL-Fällen leben 995 AHV-Rentnerinnen oder Rentner im Heim und 2587 zu Hause. Von den IV-Rentnerinnen und -Rentnern leben 499 im Heim und 1531 zu Hause. Das heisst, rund 26,6 % sämtlicher EL-Bezügerinnen und EL-Bezüger wohnen in einem Alters-, Pflege- oder Wohnheim.


EL-Leistungen
Das Nettoleistungsvolumen für das Jahr 2022 entspricht einem Total von CHF 97,402 Mio. Die erbrachten Leistungen haben somit im Vergleich zum Vorjahr ( 98,895 ) um 1,51 % abgenommen. Der Leistungsanteil für Personen mit einer AHV-Rente beträgt dabei CHF 61,196 Mio., der Leistungsanteil für Personen mit einer IV-Rente beträgt CHF 36,206 Mio. Insgesamt wurden CHF 4,572 Mio. an EL zurückgefordert. Die Rückerstattungspflicht rechtmässig bezogener Ergänzungsleistungen steht dabei mit CHF 2,210 Mio. zu Buche und hat daher mittlerweile einen wesentlichen Einfluss auf das niedrigere Leistungsvolumen als im Vorjahr.

 

Anträge für Krankheits- und Behinderungskosten
Insgesamt wurden 64 866 Rechnungen zu den Krankheits- und Behinderungskosten zur Prüfung und Rückvergütung eingereicht. Im Vorjahr waren es 63 676 Rechnungen. Das entspricht einem Anstieg von rund 1,9 %. Ein Grossteil der Rechnungen, nämlich 50 150 ( rund 77 % ), fiel dabei auf die von den Krankenversicherungen verrechneten Kostenbeteiligungen für Franchisen und Selbstbehalte.

Leistungen für Krankheits- und Behinderungskosten
2022 wurden insgesamt netto CHF 7 303 649.00 für Krankheits- und Behinderungskosten vergütet. Das sind im Vergleich zum Vorjahr rund 2 % weniger. Diese Kosten können nebst den jährlichen Ergänzungsleistungen im Rahmen eines definierten Leistungskataloges geltend gemacht werden. Leistungsmässig die grössten Positionen sind dabei Kostenbeteiligungen für Franchisen und Selbstbehalte ( 40 % ), Kosten für zahnärztliche Behandlungen ( 23 % ) und Transportkosten zur nächstgelegenen Behandlungsstelle ( 8,5 % ).

 

Finanzierung
Die EL werden durch Bund und Kanton ausschliesslichaus Steuermitteln finanziert. Der Bund übernimmt dabei fünf Achtel der EL zur Deckung des allgemeinen Existenzbedarfs. Der Kanton übernimmt drei Achtel der EL zur Deckung des allgemeinen Existenzbedarfs sowie die zusätzlichen Heimkosten zu 100 %. Die Krankheits- und Behinderungskosten werden ausschliesslich durch den Kanton finanziert. Der Kostenanteil des Bundes für das Berichtsjahr beträgt CHF 28 440 354.–. Der Kostenanteil des Kantons für das Berichtsjahr beträgt CHF 68 961 567.95.