Individuelle Prämienverbilligungen

Individuelle Prämienverbilligungen

Individuelle Prämienverbilligungen


 

In der Schweiz ist die Krankenversicherung gemäss dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung für die gesamte Wohnbevölkerung obligatorisch. Durch die Verbilligung der Prämien für die Krankenpflege-Grundversicherung soll den Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen ein angemessener Versicherungsschutz zu finanziell tragbaren Bedingungen gewährleistet werden. Die Anspruchsvoraussetzungen sind kantonal geregelt.


Das schweizweit einheitlich definierte Datenaustauschverfahren zwischen den kantonalen Durchführungsstellen und den Krankenversicherern ist eines der zentralsten Elemente in der Abwicklung der Prämienverbilligung (IPV). Die SVA Graubünden legt hohen Wert auf die zeitnahe Verarbeitung der Meldungen. Die Aufbereitung und der Austausch der Daten zwischen dem Fachteam IPV und den Krankenversicherern erfolgt täglich. Zwei weitere sehr wichtige Elemente sind die technischen Schnittstellen zur kantonalen Steuerverwaltung sowie der Zugriff auf das kantonale Einwohnerregister. Insofern sind die jeweiligen Partner für die Durchführung und Abwicklung der Prämienverbilligung systemrelevant. Die Zusammenarbeit mit unseren Partnern darf als sehr effizient, angenehm und konstruktiv bezeichnet werden.


Änderungen, Neuerungen, Ansätze
Die Massnahmen, die der Bundesrat mit der im Juni 2021 in Kraft getretenen Revision der Krankenversicherungsaufsichtsverordnung (KVAV) getroffen hat, haben sich als wirksam erwiesen, denn per 1. 1. 2022 wurde erstmals seit dem Jahre 2008 eine Prämiensenkung verkündet. Der Bundesrat legt dann auch die jährlichen massgebenden Durchschnittsprämien für die Kantone fest. Für den Kanton Graubünden wurden die Durchschnittsprämien für Erwachsene ab dem 26. Altersjahr um 0,72 %, für junge Erwachsene (19 – 25 Jahre) um 6,08 % und für Kinder bis und mit 18. Altersjahr um 1,00 % gesenkt. Die Regierung hat die Kompetenz, die Richtprämien um maximal 15 % tiefer als die vom Bund festgelegten Prämien festzulegen. Für das Jahr 2022 setzte die Regierung des Kantons Graubünden die massgebenden Prämien für die Berechnung der Prämienverbilligung unverändert gegenüber dem Vorjahr bei 90 % der Durchschnittsprämie des Bundes an.

 

Anmeldung/Verfahren
Die Möglichkeit der Online-Anmeldung wurde im Berichtsjahr sehr rege genutzt. Bereits rund ein Drittel der Anmeldungen wurden über diesen neuen Kanal eingereicht. Zudem wurde im Jahr 2022 spezifisch für die IPV ein Chatbot realisiert und auf der Homepage der SVA eingerichtet. Die beiden Themen Online-Anmeldung und Chatbot werden in diesem Bericht in einem Sonderthema abgehandelt. Die Anmeldung zum Bezug der Prämienverbilligung kann für das laufende Jahr zwischen Februar und Ende Dezember eingereicht werden. Liegt bei der Bearbeitung der Anmeldung für die individuelle Prämienverbilligung die definitive Steuerveranlagung noch nicht vor, wird ein Anspruch für eine Vorschussleistung geprüft. Die Höhe der Vorschussleistung betrug im Berichtsjahr 60 % des provisorisch errechneten Wertes. Der definitive Anspruch wird nach Vorliegen der definitiven Steuerveranlagung des Vorjahres errechnet und verfügt. Der Anspruch aus der Mitteilung über die Vorschussleistung wird dabei angerechnet. Personen mit einem Anspruch per 31. Dezember des Vorjahres erhalten in der Regel Ende Januar des laufenden Jahres einen Vorschuss basierend auf der letzten definitiven Verfügung.

Ende Januar 2022 erstellte die SVA 17 950 Mitteilungen für Vorschussleistungen. Dadurch konnten 39 361 Personen (ohne Sozialhilfe, EL und Mutterschaftsbeiträge) oder 71,7 % der anspruchsberechtigten Personen mit einer Vorschussleistung bedient werden. Zusätzlich erstellte das Fachteam 2022 anhand der während des Jahres eingereichten Anmeldungen weitere 3573 Mitteilungen für Vorschussleistung. Insgesamt gingen im Berichtsjahr somit 21 523 Mitteilungen für Vorschussleistung in den Versand. Im Kalenderjahr 2022 trafen bei der SVA Graubünden 17 706 Neuanmeldungen und Meldungen von Personen mit Sozialhilfe, Ergänzungsleistung oder Mutterschaftsbeiträge ein. Die Anzahl der bezugsberechtigten Personen nahm 2022 um 3,2 % oder 2152 Personen auf 64 725 Bezügerinnen und Bezüger ab.


Personen, welche Ergänzungsleistungen, Sozialhilfe oder kantonale Mutterschaftsbeiträge beziehen, haben Anspruch auf die volle IPV. Die Abwicklung der IPV für diese Personen erfolgt mit hoher Priorität, indem der Anspruch von IPV möglichst frühzeitig an den zuständigen Krankenversicherer gemeldet wird, damit dieser die entsprechende Verrechnung mit der Prämienrechnung zeitnah vornehmen kann.

 

Leistungsvolumen
Beim den im Bericht ausgewiesenen IPV-Leistungsvolumen handelt es sich um den Nettoaufwand, d. h. um die ausbezahlten Leistungen abzüglich der Rückforderungen und Verrechnungen. Im Berichtsjahr ging das Leistungsvolumen der Prämienverbilligung im Vorjahresvergleich um CHF 9,227 Mio. bzw. 8 % auf CHF 106,438 Mio. zurück. Diese Entwicklung ist unter anderem in Kontext zu setzen mit den vom Bund getroffenen Massnahmen zur Prämiensenkung. Die Leistungen an Personen mit EL, Sozialhilfe und kantonalen Mutterschaftsbeiträgen betrugen dabei CHF 38,192 Mio. Dies entspricht einem Anteil von 35,9 %.

Finanzierung
Der Beitrag des Bundes an die im Kanton Graubünden ausbezahlte Prämienverbilligung wird als Pauschale abgegolten und betrug im Berichtsjahr CHF 65,606 Mio. bzw. 61,6 %. Der Kostenanteil des Kantons beträgt im Jahr 2022 CHF 40,832 Mio. (38,4 %).

 

Abgeltung der KVG-Verlustscheine
Die vom Bund geregelte Abgeltung der Forderungen aus den Verlustscheinen der obligatorischen Krankenversicherung (KVG) ist eine weitere vom Kanton Graubünden an die SVA GR übertragene Aufgabe. Die vom Bund zugelassenen Krankenversicherer melden der SVA GR bis spätestens 31. März des Folgejahres die ungedeckten Beträge aus der obligatorischen Krankenversicherung, für die im Vorjahr ein Verlustschein ausgestellt wurde. Der Kanton, in dem der Verlustschein ausgestellt wurde, ist zuständig für die jeweilige Abgeltung zu 85 %. Im Kalenderjahr 2022 wurden die Verlustscheine der Krankenversicherer aus dem Kalenderjahr 2021 entschädigt. Die im Jahr 2022 ausgerichtete Nettosumme betrug CHF 3,173 Mio. (Vorjahr CHF 3,526 Mio.). Im Berichtsjahr wurde an 36 Krankenversicherer Prämienausstände für 1811 (Vorjahr 1905) versicherte Personen entschädigt.