Invalidenversicherung
Alle Personen, die in der Schweiz wohnen oder in der Schweiz erwerbstätig sind, gelten grundsätzlich als obligatorisch bei der IV versichert. Schweizer Bürgerinnen und Bürger sowie Staatsangehörige von EU- oder EFTA-Staaten, die ausserhalb der EU- oder EFTA-Staaten wohnen, können sich unter gewissen Voraussetzungen freiwillig bei der IV versichern.
Leistungen
Allgemeine Informationen
- Informationen zur IV
- Regionaler Ärztlicher Dienst (RAD)
- Webseite iv-pro-medico
- Webseite Swiss Insurance Medicine
- Liste der Sachverständigen für mono- und bidisziplinäre Gutachten
- Medizinische Begutachtung in der Schweiz (Publikation der SIM)
- Bekämpfung Versicherungsmissbrauch (BVM)
- reWork - Netzwerk Graubünden
- Arbeitgeberbroschüre Eingliederungsleistungen der IV
- SVA-Flyer Peer-Beratung als Unterstützung bei der beruflichen Eingliederung (nur deutsch)
- Arbeitgeber-Konzept zur Eingliederung von Versicherten in Unternehmen des 1. Arbeitsmarktes
- Arbeitgeber-Konzept zur Eingliederung von Versicherten in Unternehmen des 1. Arbeitsmarktes (Word)
- Checkliste Arbeitsplatzabklärung - Beilage zum Arbeitgeber-Konzept (Word)
- Ein Leitfaden für Vorgesetzte - Psychische Probleme überdecken das wahre Gesicht
- SVA-Flyer Job Coaching plus für Patientinnen und Patienten der Psychiatrischen Dienste Graubünden (nur deutsch)
Die Leistungen sollen
- mit frühzeitiger Erfassung, intensiver Begleitung, aktiver Unterstützung der Versicherung und mit geeigneten, einfachen, zweckmässigen Eingliederungsmassnahmen die Invalidität verhindern, vermindern oder beheben,
- Anreize für Arbeitgeber schaffen, Behinderte zu beschäftigen,
- die ökonomischen Folgen der Invalidität im Rahmen einer angemessenen Deckung des Existenzbedarfes ausgleichen,
- zu einer eigenverantwortlichen und selbstbestimmten Lebensführung der betroffenen Versicherten beitragen.