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Aktuelles

Aktuelles

Internationale Rentenberatungen

Sie sind oder waren in Deutschland oder der Schweiz erwerbstätig? Expertinnen und Experten der Deutschen Renteversicherung sowie der SVA Graubünden beraten Sie gerne.

---- 02.03.2026 ----

Digitales EO-Anmeldungsverfahren ab 2026

Dienstleistende in der Armee, im Zivildienst und Zivilschutz sowie bei «Jugend und Sport» werden ab 2026 ihre Anmeldungen für Erwerbsersatzleistungen (EO-Taggelder) digital einreichen. Die heutige EO-Anmeldung auf Papier wird abgeschafft.

---- 04.02.2026 ----

Prämienverbilligung 2026

Die Online-Anmeldung für das Jahr 2026 wie auch der Online-Rechner sind ab sofort verfügbar.

---- 02.02.2026 ----

Lohndeklaration 2025

Wir erinnern Sie daran, dass der gesetzliche Abgabetermin für die Lohnabrechnung 2025 am 30. Januar 2026 abläuft. Bitte reichen Sie Ihre Lohnabrechnung termingerecht ein. Sie ersparen sich unnötige Verzugszinsen.

---- 19.01.2026 ----

13. Altersrente - Erstmalige Auszahlung im Dezember 2026

Anspruch auf die 13. Rente haben Personen, die im Monat Dezember eine Altersrente erhalten. Die Auszahlung erfolgt zum gleichen Zeitpunkt wie die Zahlung der Altersrente für den Monat Dezember.

---- 19.12.2025 ----

Beiträge gültig ab dem 1. Januar 2026

Per 01.01.2026 ergeben sich keine Änderungen in Bezug auf die Beiträge für die AHV/IV/EO und die Grenzbeträge für die Berufliche Vorsorge.

Der Beitragssatz für Arbeitgebende, Selbstständigerwerbende und Arbeitnehmende mit Arbeitgebenden ohne Beitragspflicht an die Familienausgleichskasse wird von 1,60 Prozent auf 1,50 Prozent der AHV-pflichtigen Lohnsumme beziehungsweise des AHV-pflichtigen Einkommens gesenkt.

Der Mindestbeitrag für Selbständigerwerbende und Nichterwerbstätige bleibt unverändert bei CHF 530.00. Der maximale Beitragssatz für Selbstständigerwerbende beträgt 10% des massgebenden Einkommens.

---- 11.12.2025 ----

Monatliche Hauptauszahlungen Renten, Hilflosenentschädigungen und Ergänzungsleistungen 2026

---- 08.12.2025 ----

Lohndeklaration 2025

Sie haben die Unterlagen für die Lohndeklaration 2025 von uns erhalten. Das ausgefüllte Formular muss bis spätestens am 30. Januar 2026 eingereicht werden.
Mit dem Onlineportal AHVeasy können Arbeitgebende ihren administrativen Aufwand minimieren. Die Lohndeklaration kann ganz bequem und papierlos online erstellt und uns übermittelt werden. Auch weitere Meldungen können online mit der Ausgleichskasse abgewickelt werden – kostenlos, einfach und zeitsparend.

---- 02.12.2025 ----

Wichtiger Hinweis: Private Beratungsplattformen für Prämienverbilligung

Im Internet bieten vermehrt private Beratungsplattformen wie z. B. "prämienverbilligung-gr.ch" ihre Dienste an. Die SVA Graubünden ist die einzige Durchführungsstelle für die Abwicklung der Prämienverbilligung im Kanton Graubünden. Auskunfts- und Anmeldestelle für Prämienverbilligung ist deshalb die SVA Graubünden. Die Anmeldung für Prämienverbilligung im Kanton Graubünden ist ausschliesslich über die Website der SVA Graubünden - Dienstleistungen - Krankenversicherung Prämienverbilligung oder über das ePortal Graubünden - Gesundheit und Soziales - Prämienverbilligung möglich. Wir bitten um Kenntnisnahme.

---- 24.11.2025 ----

Ergänzungsleistungen (EL) - Ansätze gültig ab 1.1.2026

---- 05.11.2025 ----

Familienzulagen werden erhöht

Die Regierung erhöht auf den 1. Januar 2026 die Familienzulagen.
Die Regierung genehmigt die Teilrevision der Ausführungsbestimmungen zum Gesetz über die Familienzulagen. Die Verordnung soll auf den 1. Januar 2026 in Kraft treten. Mit der vorliegenden Teilrevision sollen sowohl die Familien als auch die mit der kantonalen Familienausgleichskasse abrechnenden Unternehmen entlastet werden.
Mit der Anpassung sollen Kinder- und Ausbildungszulagen um je zehn Franken pro Monat und Kind erhöht werden.
Kinderzulagen: 240.00 Franken (bisher 230.00 Franken)
Ausbildungszulagen: 290.00 Franken (bisher 280.00 Franken)
Gleichzeitig soll der Beitragssatz für Arbeitgebende, Selbstständigerwerbende und Arbeitnehmende mit Arbeitgebenden ohne Beitragspflicht von 1,60 Prozent auf 1,50 Prozent der AHV-pflichtigen Lohnsumme beziehungsweise des AHV-pflichtigen Einkommens gesenkt werden.

---- 03.11.2025 ----

Individuelle Prämienverbilligung (IPV) in der Krankenversicherung für das Jahr 2025

---- 30.10.2025 ----

Individuelle Prämienverbilligung (IPV) in der Krankenversicherung für das Jahr 2025

---- 12.06.2025 ----

Der Jahresbericht 2024 ist ab sofort online

---- 19.05.2025 ----