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Aktuelles

Aktuelles

Stabilisierung der AHV (AHV 21) Was ändert?

Am 25. September 2022 haben die Schweizer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger die Reform zur Stabilisierung der AHV angenommen. Die neuen Bestimmungen werden schrittweise ab dem 1. Januar 2024 eingeführt.

Die Stabilisierung der AHV umfasst vier Massnahmen:

  • Vereinheitlichung des Rentenalters (Referenzalters) von Frauen und Männern auf 65 Jahre
  • Ausgleichsmassnahmen für Frauen der Übergangsgeneration
  • Flexiblerer Rentenbezug in der AHV
  • Zusatzfinanzierung durch die Erhöhung der Mehrwertsteuer

Hier finden Sie ein Erklärvideo, eine Übersicht der Neuerungen sowie weitere Informationen des Bundesamtes für Sozialversicherungen.

---- 03.08.2023 ----

Website neu auch in Romanisch

Geschätzte Kundinnen und Kunden, Partner und Versicherte

Unsere Webseite steht Ihnen ab heute auch in der dritten kantonalen Amtssprache, in Rumantsch Grischun, zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass sämtliche verlinkten Formulare, Merkblätter und Informationen nicht übersetzt wurden. Diese sind nur in deutscher oder italienischer Sprache vorhanden.

---- 15.06.2023 ----

Individuelle Prämienverbilligung (IPV) in der Krankenversicherung für das Jahr 2023

---- 15.06.2023 ----

Der Jahresbericht 2022 ist ab sofort online

---- 16.05.2023 ----

Internationale Rentenberatungen

Sie sind oder waren in Deutschland oder der Schweiz erwerbstätig. Experten der Deutschen Rentenversicherung Bund und Baden-Württemberg sowie der SVA Graubünden beraten Sie.

---- 13.02.2023 ----

Prämienverbilligung 2023

Die Online-Anmeldung für das Jahr 2023 wie auch der Online-Rechner sind ab sofort verfügbar.

---- 01.02.2023 ----

Lohndeklaration 2022

Wir erinnern Sie daran, dass der gesetzliche Abgabetermin für die Lohnabrechnung 2022 am 30. Januar 2023 abläuft. Bitte reichen Sie Ihre Lohnabrechnung termingerecht ein. Sie ersparen sich unnötige Verzugszinsen. 

---- 19.01.2023 ----

Verwaltungskostenbeiträge gültig ab 1. Januar 2023

Die Verwaltungskommission der SVA Graubünden hat die Verwaltungskostenbeitragssätze für die Mitglieder der AHV-Ausgleichskasse per 1. Januar 2023 angepasst. Arbeitgebende, welche die Möglichkeiten des elektronischen Austausches nutzen und über das AHVeasy-Portal mit uns online zusammenarbeiten, profitieren von einem reduzierten Verwaltungskostenbeitrag. Alle wesentlichen Informationen sind im Merkblatt zu finden.

---- 09.01.2023 ----

Sozialversicherungen: Neuerungen 2023

Der Bundesrat hat die Renten von AHV und IV an die Preis- und Lohnentwicklung angepasst. Damit ändern sich auch diverse Beträge in den Sozialversicherungen. Diese Übersicht zeigt die wichtigsten Änderungen für Versicherte und Arbeitgebende.

---- 08.12.2022 ----

Monatliche Hauptauszahlungen Renten, Hilflosenentschädigungen und Ergänzungsleistungen 2023

---- 08.12.2022 ----

Lohndeklaration 2022

Sie haben die Unterlagen für die Lohndeklaration 2022 von uns erhalten. Das ausgefüllte Formular muss bis spätestens am 30. Januar 2023 eingereicht werden.

Mit dem Onlineportal AHVeasy können Arbeitgebende ihren administrativen Aufwand minimieren. Die Lohndeklaration kann ganz bequem und papierlos online erstellt und uns übermittelt werden. Auch weitere Meldungen können online mit der Ausgleichskasse abgewickelt werden – kostenlos, einfach und zeitsparend.

---- 28.11.2022 ----

Individuelle Prämienverbilligung (IPV) in der Krankenversicherung für das Jahr 2022

---- 27.10.2022 ----

Ergänzungsleistungen (EL) - Ansätze gültig ab 1.1.2023

---- 24.10.2022 ----

AHV/IV-Minimalrente steigt um 30 Franken

Die AHV/IV-Renten werden per 1. Januar 2023 der aktuellen Preis- und Lohnentwicklung angepasst und um 2,5% erhöht. Die Minimalrente der AHV/IV beträgt neu 1225 Franken pro Monat. Die Beträge für die Erwerbsersatzentschädigung werden ebenfalls angepasst. Gleichzeitig werden Anpassungen im Beitragsbereich sowie bei den Ergänzungsleistungen und bei den Überbrückungsleistungen vorgenommen.

---- 24.10.2022 ----

Familienzulagen werden erhöht

Die Regierung erhöht auf den 1. Januar 2023 die Familienzulagen.

Die Regierung genehmigt die Teilrevision der Ausführungsbestimmungen zum Gesetz über die Familienzulagen. Die Verordnung soll auf den 1. Januar 2023 in Kraft treten. Mit der vorliegenden Teilrevision sollen sowohl die Familien als auch die mit der kantonalen Familienausgleichskasse abrechnenden Unternehmen entlastet werden.

Mit der Anpassung sollen Kinder- und Ausbildungszulagen um je zehn Franken pro Monat und Kind erhöht werden.

Kinderzulagen: 230.00 Franken (bisher 220.00 Franken)
Ausbildungszulagen: 280.00 Franken (bisher 270.00 Franken)

Gleichzeitig soll der Beitragssatz für Arbeitgebende, Selbstständigerwerbende und Arbeitnehmende mit Arbeitgebenden ohne Beitragspflicht von 1,65 Prozent auf 1,60 Prozent der AHV-pflichtigen Lohnsumme beziehungsweise des AHV-pflichtigen Einkommens gesenkt werden.

---- 14.10.2022 ----

Chatbot Prämienverbilligung

Neu finden Sie Antworten auf einfache und häufige Fragestellungen zur Prämienverbilligung über den Chatbot. Probieren Sie unseren digitalen Assistenten doch gleich aus.

---- 06.10.2022 ----

Annahme der AHV-Reform (AHV 21)

Am 25. September 2022 haben die Schweizer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger die Reform zur Stabilisierung der AHV angenommen. Die neuen Bestimmungen werden schrittweise eingeführt, voraussichtlich ab dem 1. Januar 2024.
Informationen zum Stand der Umsetzung sowie einen Überblick der Änderungen finden Sie auf der Website des Bundesamtes für Sozialversicherungen.

Gut zu wissen: Bisher stehen erst die Rahmenbedingungen fest. Die Einzelheiten zur Umsetzung der Reform werden aktuell ausgearbeitet. Aus diesem Grund können wir zum heutigen Zeitpunkt noch keine Rentenvorausberechnungen unter Berücksichtigung der neuen Bestimmungen vornehmen.

Wir informieren Sie gerne wieder auf dieser Seite, wenn sich mehr sagen lässt. Bitte haben Sie etwas Geduld.

---- 26.09.2022 ----

Einreichung von Unterlagen zu jährlichen Ergänzungsleistungen

Neu können Sie uns Unterlagen im Bereich der jährlichen Ergänzungsleistungen online einreichen. Das Ausfüllen ist einfach und unkompliziert.
Anmeldungen sowie Formulare zur periodischen Überprüfung von laufenden Ansprüchen müssen wie bisher schriftlich bei der AHV-Zweigstelle der Wohnsitzgemeinde eingereicht werden. Auch Anträge zur Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten können nicht online eingereicht und verarbeitet werden. Bitte stellen Sie uns diese auf dem Postweg zu.

---- 26.09.2022 ----

Neue Adoptionsentschädigung ab 1. Januar 2023

Der Bundesrat hat am 24. August 2022 entschieden, dass die neue Adoptionsentschädigung per 1. Januar 2023 in Kraft tritt. Für die Festsetzung und Ausrichtung ist für die ganze Schweiz ausschliesslich die Eidgenössische Ausgleichskasse EAK www.eak.admin.ch zuständig.

---- 19.09.2022 ----

Individuelle Prämienverbilligung (IPV) in der Krankenversicherung für das Jahr 2022

---- 14.06.2022 ----

Der Jahresbericht 2021 ist ab sofort online

---- 16.05.2022 ----

Änderung der persönlichen Akonto-Beiträge für Selbstständigerwerbende oder Nichterwerbstätige / Änderung der Akonto-Lohnsumme für Arbeitgebende

Die Online-Formulare "Änderung der persönlichen Akonto-Beiträge für Selbstständigerwerbende oder Nichterwerbstätige" und "Änderung der Akonto-Lohnsumme für Arbeitgebende" wurden technisch überarbeitet und stehen Ihnen ab sofort mit einem neuen Design zur Verfügung.

---- 04.04.2022 ----

Corona Erwerbsausfallentschädigung - Wichtiger Hinweis

Sämtliche Ansprüche sind spätestens bis Ende des dritten Monats nach Aufhebung der entsprechenden Entschädigung geltend zu machen.

Eine Übersicht zu den Fristen der einzelnen Leistungen finden Sie hier:

---- 24.02.2022 ----

Renten Hauptauszahlungen 2022

---- 16.12.2021 ----