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Häufigste Fragen

Häufigste Fragen Erwerbsausfallentschädigung

>   Wieviel Erwerbsausfallentschädigung (EO) erhalte ich pro Tag in der Rekrutenschule?

Rekrutinnen und Rekruten erhalten CHF 69.00 (Grundentschädigung). Wenn sie Kinder haben, erhalten sie eine höhere Entschädigung.

>   Wie hoch ist die EO-Entschädigung?

Mindestens CHF 69.00 pro Tag bzw. 80% des durchschnittlichen vordienstlichen Bruttoeinkommens, höchstens jedoch CHF 220.00. Hinzu kommen unter bestimmten Voraussetzungen folgende Zulagen:

  • Kinderzulagen CHF 22.00 pro Kind und Tag;
  • Betriebszulage CHF 75.00 pro Tag;
  • Zulagen für Betreuungskosten höchstens CHF 75.00 pro Tag.
Die Gesamtentschädigung (aus Grundentschädigung und Kinderzulagen) darf bei Erwerbstätigen das durchschnittliche vordienstliche Einkommen, auf jeden Fall CHF 275.00 pro Tag, nicht übersteigen. 
>   Wie muss die EO geltend gemacht werden?

Sie erhalten vom Rechnungsführer/in eine EO-Meldekarte, mit der Sie die Erwerbsausfallentschädigung geltend machen. Je nach Fall ist diese dem Arbeitgebenden oder der zuständigen AHV-Ausgleichskasse abzugeben.

>   Welche Kasse ist zuständig?

Arbeitgebende und Selbstständigerwerbende rechnen die EO-Beiträge bei ihrer AHV-Ausgleichskasse ab. Studentinnen und Studenten bei der AHV-Ausgleichskasse des Studienortes, nicht des Wohnrechtes (Schulortsprinzip). Für Arbeitslose ist die AHV-Ausgleichskasse des letzten Arbeitgebers zuständig.