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Lohndeklaration 2025
Sie haben die Unterlagen für die Lohndeklaration 2025 von uns erhalten. Das ausgefüllte Formular muss bis spätestens am 30. Januar 2026 eingereicht werden.
Mit dem Onlineportal AHVeasy können Arbeitgebende ihren administrativen Aufwand minimieren. Die Lohndeklaration kann ganz bequem und papierlos online erstellt und uns übermittelt werden. Auch weitere Meldungen können online mit der Ausgleichskasse abgewickelt werden – kostenlos, einfach und zeitsparend.
---- 02.12.2025 ----
Wichtiger Hinweis: Private Beratungsplattformen für Prämienverbilligung
Im Internet bieten vermehrt private Beratungsplattformen wie z. B. "prämienverbilligung-gr.ch" ihre Dienste an. Die SVA Graubünden ist die einzige Durchführungsstelle für die Abwicklung der Prämienverbilligung im Kanton Graubünden. Auskunfts- und Anmeldestelle für Prämienverbilligung ist deshalb die SVA Graubünden. Die Anmeldung für Prämienverbilligung im Kanton Graubünden ist ausschliesslich über die Website der SVA Graubünden - Dienstleistungen - Krankenversicherung Prämienverbilligung oder über das ePortal Graubünden - Gesundheit und Soziales - Prämienverbilligung möglich. Wir bitten um Kenntnisnahme.
---- 24.11.2025 ----
Familienzulagen werden erhöht
Die Regierung erhöht auf den 1. Januar 2026 die Familienzulagen.
Die Regierung genehmigt die Teilrevision der Ausführungsbestimmungen zum Gesetz über die Familienzulagen. Die Verordnung soll auf den 1. Januar 2026 in Kraft treten. Mit der vorliegenden Teilrevision sollen sowohl die Familien als auch die mit der kantonalen Familienausgleichskasse abrechnenden Unternehmen entlastet werden.
Mit der Anpassung sollen Kinder- und Ausbildungszulagen um je zehn Franken pro Monat und Kind erhöht werden.
Kinderzulagen: 240.00 Franken (bisher 230.00 Franken)
Ausbildungszulagen: 290.00 Franken (bisher 280.00 Franken)
Gleichzeitig soll der Beitragssatz für Arbeitgebende, Selbstständigerwerbende und Arbeitnehmende mit Arbeitgebenden ohne Beitragspflicht von 1,60 Prozent auf 1,50 Prozent der AHV-pflichtigen Lohnsumme beziehungsweise des AHV-pflichtigen Einkommens gesenkt werden.
---- 03.11.2025 ----
Individuelle Prämienverbilligung (IPV) in der Krankenversicherung für das Jahr 2025
---- 30.10.2025 ----
Individuelle Prämienverbilligung (IPV) in der Krankenversicherung für das Jahr 2025
---- 12.06.2025 ----
Internationale Rentenberatungen
Sie sind oder waren in Deutschland, Österreich oder der Schweiz erwerbstätig? Experten der Deutschen Rentenversicherung, der Pensionsversicherung Österreich sowie der SVA Graubünden beraten Sie.
---- 24.03.2025 ----
Informationen zum Versand der provisorischen Verfügungen 2025 für Selbständigerwerbende und Nichterwerbstätige.
---- 18.02.2025 ----
Prämienverbilligung 2025
Die Online-Anmeldung für das Jahr 2025 wie auch der Online-Rechner sind ab sofort verfügbar.
---- 04.02.2025 ----
Lohndeklaration 2024
Wir erinnern Sie daran, dass der gesetzliche Abgabetermin für die Lohnabrechnung 2024 am 30. Januar 2025 abläuft. Bitte reichen Sie Ihre Lohnabrechnung termingerecht ein. Sie ersparen sich unnötige Verzugszinsen.
---- 15.01.2025 ----
Lohndeklaration 2024
Sie haben die Unterlagen für die Lohndeklaration 2024 von uns erhalten. Das ausgefüllte Formular muss bis spätestens am 30. Januar 2025 eingereicht werden.
Mit dem Onlineportal AHVeasy können Arbeitgebende ihren administrativen Aufwand minimieren. Die Lohndeklaration kann ganz bequem und papierlos online erstellt und uns übermittelt werden. Auch weitere Meldungen können online mit der Ausgleichskasse abgewickelt werden – kostenlos, einfach und zeitsparend.
---- 16.12.2024 ----
Beträge gültig ab dem 1. Januar 2025
Per 01.01.2025 ergeben sich keine Änderungen in Bezug auf die Beiträge für die AHV/IV/EO und an die Familienausgleichskasse. Änderungen erfolgen u.a. bei den Grenzbeträgen für die Berufliche Vorsorge.
---- 12.12.2024 ----
Monatliche Hauptauszahlungen Renten, Hilflosenentschädigungen und Ergänzungsleistungen 2025
---- 09.12.2024 ----
Wichtige Information: Änderung im Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz (SchKG) per 01.01.2025
Ab dem 1. Januar 2025 treten wichtige Änderungen im Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz (SchKG) in Kraft. Eine zentrale Neuerung betrifft die Einforderung offener Sozialversicherungs-beiträge der AHV:
Ab 1. Januar 2025 erfolgt eine allfällige Betreibung für natürliche oder juristische Personen, die im Handelsregister eingetragen sind, neu auf Konkurs und nicht mehr auf Pfändung. Unternehmen und Selbstständigerwerbende, die ihren finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen können, werden im Rahmen eines Betreibungsverfahrens vom Gericht aufgefordert, die offenen Rechnungen zu begleichen. Erfolgt keine Zahlung, eröffnet das zuständige Gericht den Konkurs und der Betrieb wird geschlossen.
Die Ausgleichskassen müssen diese neuen gesetzlichen Vorgaben umsetzen und haben keinen Einfluss auf diese Änderungen. Personen, welche nicht im Handelsregister eingetragen sind, werden weiterhin auf Pfändung betrieben.
Betreibungen und Konkursverfahren sind für den Schuldner bzw. die Schuldnerin mit erheblichen Kosten und Umtrieben verbunden, welche durch die fristgerechte Bezahlung der Forderungen oder mit dem Abschluss einer Zahlungsvereinbarung vermieden werden können.
Weitere Informationen: Merkblatt 2.14 - Bekämpfung des missbräuchlichen Konkurses
---- 28.11.2024 ----
Mindestansätze der Familienzulagen werden erhöht
Die bundesrechtlichen Mindestansätze der Kinder- und Ausbildungszulagen werden per 1. Januar 2025 angehoben. Die Kinderzulage wird von 200 auf 215 Franken pro Monat und die Ausbildungszulage von 250 auf 268 Franken pro Monat erhöht. Es handelt sich um die erste Anpassung auf Bundesebene seit Inkrafttreten des Bundesgesetztes über die Familienzulagen im Jahr 2009.
Im Kanton Graubünden liegen die Kinder- und Ausbildungszulagen gemäss den Ausführungsbestimmungen zum Gesetz über die Familienzulagen (ABzKFZG) jeweils über den Mindestansätzen und betragen somit 230 Franken für Kinder- respektive 280 Franken für Ausbildungszulagen.
Ausgenommen davon sind die Familienzulagen in der Landwirtschaft, für welche die bundesrechtlichen Ansätze gelten. Dementsprechend werden diese Zulagen analog zu den Mindestansätzen erhöht.
| Neu Berggebiet ab 01.01.25 Kinderzulagen: 235 Franken Ausbildungszulagen: 288 Franken |
Neu Talgebiet ab 01.01.25 Kinderzulagen: 215 Franken Ausbildungszulagen: 268 Franken |
---- 28.11.2024 ----
Individuelle Prämienverbilligung (IPV) in der Krankenversicherung für das Jahr 2024
---- 24.10.2024 ----
AHV/IV-Minimalrente steigt um 35 Franken
Die AHV/IV-Renten werden per 1. Januar 2025 der aktuellen Preis- und Lohnentwicklung angepasst und um 2,9 Prozent erhöht. Die Minimalrente der AHV/IV beträgt neu 1'260 Franken pro Monat. Gleichzeitig werden Anpassungen im Beitragsbereich sowie bei den Ergänzungsleistungen und bei den Überbrückungsleistungen vorgenommen.
---- 12.09.2024 ----
Aktionstage "Psychische Gesundheit" 2024
Vom 7. September bis 10. Oktober finden die diesjährigen Aktionstage "Psychische Gesundheit" im Kanton Graubünden bereits zum sechsten Mal statt.
Auch die SVA Graubünden ist mit dabei und veranstaltet gemeinsam mit dem reWork Netzwerk Graubünden Inputreferate zum Thema "Wie gehe ich mit psychisch belasteten Mitarbeitenden um?". Beim Learning Lunch, einer kompakten Veranstaltung über Mittag, erhalten Arbeitgeber, Führungspersonen und HR-Verantwortliche Tipps und Informationen rund um psychische Probleme im Arbeitsumfeld.
Die Veranstaltungen sind kostenlos und erfordern keine Anmeldung. Für Verpflegung ist gesorgt. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme. Bitte beachten Sie, dass die Plätze beschränkt sind.
Chur, 26. September, 12–13.30Uhr, Labor am Pfisterplatz
Thusis, 3. Oktober, 12–13.30Uhr, STORY
Ilanz, 4. Oktober, 12–13.30Uhr, Coworking 7130
La Punt, 10. Oktober, 12–13.30Uhr, InnHub
---- 26.08.2024 ----
Individuelle Prämienverbilligung (IPV) in der Krankenversicherung für das Jahr 2024
---- 18.06.2024 ----
Zukunft Inklusion
Vom 15. Mai bis 15. Juni 2024 finden die diesjährigen nationalen Aktionstage im Zeichen der Behindertenrechte statt.
Die IV-Stelle Graubünden unterstützt Jugendliche mit einer gesundheitlichen Einschränkung und ermöglicht ihnen eine praktische Ausbildung (PrA).
Getreu dem diesjährigen Motto "Gemeinsam sind wir stark", veranstalten PrA-Auszubildende gemeinsam mit unseren IV-Berufsberaterinnen und Berater am Dienstag, 28. Mai 2024 einen spannenden Abend mit vielen Highlights. Es erwarten Sie unter anderem eine Vernissage, ein Kurzfilm und eine Songpremiere. Auch für das leibliche Wohl wird gesorgt. Schauen Sie vorbei und lassen Sie sich überraschen. Wir freuen uns auf viele Besucherinnen und Besucher.
---- 21.05.2024 ----
