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Alle Mitteilungen

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Der Jahresbericht 2022 ist ab sofort online

---- 16.05.2023 ----

Internationale Rentenberatungen

Sie sind oder waren in Deutschland oder der Schweiz erwerbstätig. Experten der Deutschen Rentenversicherung Bund und Baden-Württemberg sowie der SVA Graubünden beraten Sie.

---- 13.02.2023 ----

Prämienverbilligung 2023

Die Online-Anmeldung für das Jahr 2023 wie auch der Online-Rechner sind ab sofort verfügbar.

---- 01.02.2023 ----

Lohndeklaration 2022

Wir erinnern Sie daran, dass der gesetzliche Abgabetermin für die Lohnabrechnung 2022 am 30. Januar 2023 abläuft. Bitte reichen Sie Ihre Lohnabrechnung termingerecht ein. Sie ersparen sich unnötige Verzugszinsen. 

---- 19.01.2023 ----

Verwaltungskostenbeiträge gültig ab 1. Januar 2023

Die Verwaltungskommission der SVA Graubünden hat die Verwaltungskostenbeitragssätze für die Mitglieder der AHV-Ausgleichskasse per 1. Januar 2023 angepasst. Arbeitgebende, welche die Möglichkeiten des elektronischen Austausches nutzen und über das AHVeasy-Portal mit uns online zusammenarbeiten, profitieren von einem reduzierten Verwaltungskostenbeitrag. Alle wesentlichen Informationen sind im Merkblatt zu finden.

---- 09.01.2023 ----

Sozialversicherungen: Neuerungen 2023

Der Bundesrat hat die Renten von AHV und IV an die Preis- und Lohnentwicklung angepasst. Damit ändern sich auch diverse Beträge in den Sozialversicherungen. Diese Übersicht zeigt die wichtigsten Änderungen für Versicherte und Arbeitgebende.

---- 08.12.2022 ----

Monatliche Hauptauszahlungen Renten, Hilflosenentschädigungen und Ergänzungsleistungen 2023

---- 08.12.2022 ----

Lohndeklaration 2022

Sie haben die Unterlagen für die Lohndeklaration 2022 von uns erhalten. Das ausgefüllte Formular muss bis spätestens am 30. Januar 2023 eingereicht werden.

Mit dem Onlineportal AHVeasy können Arbeitgebende ihren administrativen Aufwand minimieren. Die Lohndeklaration kann ganz bequem und papierlos online erstellt und uns übermittelt werden. Auch weitere Meldungen können online mit der Ausgleichskasse abgewickelt werden – kostenlos, einfach und zeitsparend.

---- 28.11.2022 ----

Individuelle Prämienverbilligung (IPV) in der Krankenversicherung für das Jahr 2022

---- 27.10.2022 ----

Ergänzungsleistungen (EL) - Ansätze gültig ab 1.1.2023

---- 24.10.2022 ----

AHV/IV-Minimalrente steigt um 30 Franken

Die AHV/IV-Renten werden per 1. Januar 2023 der aktuellen Preis- und Lohnentwicklung angepasst und um 2,5% erhöht. Die Minimalrente der AHV/IV beträgt neu 1225 Franken pro Monat. Die Beträge für die Erwerbsersatzentschädigung werden ebenfalls angepasst. Gleichzeitig werden Anpassungen im Beitragsbereich sowie bei den Ergänzungsleistungen und bei den Überbrückungsleistungen vorgenommen.

---- 24.10.2022 ----

Familienzulagen werden erhöht

Die Regierung erhöht auf den 1. Januar 2023 die Familienzulagen.

Die Regierung genehmigt die Teilrevision der Ausführungsbestimmungen zum Gesetz über die Familienzulagen. Die Verordnung soll auf den 1. Januar 2023 in Kraft treten. Mit der vorliegenden Teilrevision sollen sowohl die Familien als auch die mit der kantonalen Familienausgleichskasse abrechnenden Unternehmen entlastet werden.

Mit der Anpassung sollen Kinder- und Ausbildungszulagen um je zehn Franken pro Monat und Kind erhöht werden.

Kinderzulagen: 230.00 Franken (bisher 220.00 Franken)
Ausbildungszulagen: 280.00 Franken (bisher 270.00 Franken)

Gleichzeitig soll der Beitragssatz für Arbeitgebende, Selbstständigerwerbende und Arbeitnehmende mit Arbeitgebenden ohne Beitragspflicht von 1,65 Prozent auf 1,60 Prozent der AHV-pflichtigen Lohnsumme beziehungsweise des AHV-pflichtigen Einkommens gesenkt werden.

---- 14.10.2022 ----

Chatbot Prämienverbilligung

Neu finden Sie Antworten auf einfache und häufige Fragestellungen zur Prämienverbilligung über den Chatbot. Probieren Sie unseren digitalen Assistenten doch gleich aus.

---- 06.10.2022 ----

Annahme der AHV-Reform (AHV 21)

Am 25. September 2022 haben die Schweizer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger die Reform zur Stabilisierung der AHV angenommen. Die neuen Bestimmungen werden schrittweise eingeführt, voraussichtlich ab dem 1. Januar 2024.
Informationen zum Stand der Umsetzung sowie einen Überblick der Änderungen finden Sie auf der Website des Bundesamtes für Sozialversicherungen.

Gut zu wissen: Bisher stehen erst die Rahmenbedingungen fest. Die Einzelheiten zur Umsetzung der Reform werden aktuell ausgearbeitet. Aus diesem Grund können wir zum heutigen Zeitpunkt noch keine Rentenvorausberechnungen unter Berücksichtigung der neuen Bestimmungen vornehmen.

Wir informieren Sie gerne wieder auf dieser Seite, wenn sich mehr sagen lässt. Bitte haben Sie etwas Geduld.

---- 26.09.2022 ----

Einreichung von Unterlagen zu jährlichen Ergänzungsleistungen

Neu können Sie uns Unterlagen im Bereich der jährlichen Ergänzungsleistungen online einreichen. Das Ausfüllen ist einfach und unkompliziert.
Anmeldungen sowie Formulare zur periodischen Überprüfung von laufenden Ansprüchen müssen wie bisher schriftlich bei der AHV-Zweigstelle der Wohnsitzgemeinde eingereicht werden. Auch Anträge zur Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten können nicht online eingereicht und verarbeitet werden. Bitte stellen Sie uns diese auf dem Postweg zu.

---- 26.09.2022 ----

Neue Adoptionsentschädigung ab 1. Januar 2023

Der Bundesrat hat am 24. August 2022 entschieden, dass die neue Adoptionsentschädigung per 1. Januar 2023 in Kraft tritt. Für die Festsetzung und Ausrichtung ist für die ganze Schweiz ausschliesslich die Eidgenössische Ausgleichskasse EAK www.eak.admin.ch zuständig.

---- 19.09.2022 ----

Individuelle Prämienverbilligung (IPV) in der Krankenversicherung für das Jahr 2022

---- 14.06.2022 ----

Der Jahresbericht 2021 ist ab sofort online

---- 16.05.2022 ----

Änderung der persönlichen Akonto-Beiträge für Selbstständigerwerbende oder Nichterwerbstätige / Änderung der Akonto-Lohnsumme für Arbeitgebende

Die Online-Formulare "Änderung der persönlichen Akonto-Beiträge für Selbstständigerwerbende oder Nichterwerbstätige" und "Änderung der Akonto-Lohnsumme für Arbeitgebende" wurden technisch überarbeitet und stehen Ihnen ab sofort mit einem neuen Design zur Verfügung.

---- 04.04.2022 ----

Corona Erwerbsausfallentschädigung - Wichtiger Hinweis

Sämtliche Ansprüche sind spätestens bis Ende des dritten Monats nach Aufhebung der entsprechenden Entschädigung geltend zu machen.

Eine Übersicht zu den Fristen der einzelnen Leistungen finden Sie hier:

---- 24.02.2022 ----

Corona Erwerbsausfallentschädigung - Aufhebung der Leistungen ab 17. Februar 2022

Der Bundesrat hat am 16. Februar 2022 beschlossen, die Verordnung COVID-19 Besondere Lage sowie die Covid-19-Verordnung Erwerbsausfall anzupassen. Mit Ausnahme der Maskentragepflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie Gesundheitseinrichtungen, werden alle Einschränkungen ab dem 17. Februar 2022 aufgehoben.

Folgende Corona-Erwerbsausfallentschädigungen werden ab 17.02.2022 aufgehoben:
• Erwerbsausfall wegen Kinderbetreuung
• Erwerbsausfall wegen Veranstaltungsverbot
• Erwerbsausfall wegen Betriebsschliessung
• Erwerbsausfall wegen wesentlicher Einschränkung im Allgemeinen

Für folgende Corona-Erwerbsausfallentschädigungen besteht Anspruch bis 31. März 2022:
• Erwerbsausfall für besonders gefährdete Personen

Für folgende Corona-Erwerbsausfallentschädigung besteht Anspruch bis 30.06.2022:
• Erwerbsausfall infolge wesentlicher Einschränkung im Veranstaltungssektor

Die Pressemitteilung ist unter diesem Link abrufbar.

---- 17.02.2022 ----

Kein Anspruch mehr auf Corona Entschädigung infolge Quarantäne ab 3. Februar 2022

Der Bundesrat hat am 2. Februar 2022 beschlossen, die Kontaktquarantäne aufzuheben. Die Covid-19-Verordnung besondere Lage sowie die Covid-19-Verordnung Erwerbsausfall wurden in diesem Sinne angepasst. Die Änderungen treten am 3. Februar 2022 in Kraft. Der Anspruch auf Corona-Erwerbsersatz bei Quarantäne ist somit bis und mit 2. Februar 2022 gewährleistet. Nach diesem Datum kann kein Anspruch mehr auf Corona-Erwerbsersatz infolge Quarantäne entstehen.

---- 03.02.2022 ----

Prämienverbilligung 2022

Die Online-Anmeldung für das Jahr 2022 wie auch der Online-Rechner sind ab sofort verfügbar.  

---- 31.01.2022 ----

Coronavirus - Isolation und Quarantäne

Wir erhalten viele Anträge auf Corona Entschädigung für Personen, welche sich in Isolation befinden. Für diese Personen besteht kein Anspruch auf Corona Entschädigung.

Unterschied zwischen Isolation und Quarantäne

Isolation
Ein positives Corona-Testresultat resp. die Erkrankung mit dem Befund des Coronavirus ist wie eine andere Infektion. Diese Fälle werden als Krankheit qualifiziert. Die betroffenen Personen müssen sich in Isolation begeben. Es besteht kein Anspruch auf Corona Entschädigung!
Einen allfälligen Taggeldanspruch müssen Sie über Ihre Krankenkasse prüfen.

Quarantäne
Diese Entschädigung richtet sich an Personen die sich wegen Kontakt mit einer positiv getesteten Person in Quarantäne befinden, selber aber nicht am Virus erkrankt sind. Es besteht ein Anspruch auf Corona Entschädigung. Das Anmeldeformular finden Sie hier AHV-IV (admin.ch)

Wir bitten Sie daher, lediglich Anträge infolge Quarantäne einzureichen.

---- 31.01.2022 ----

Coronavirus - Verkürzung der angeordneten Quarantäne

Der Bundesrat hat beschlossen die Kontaktquarantäne ab dem 13. Januar 2022 von zehn auf 5 Tage zu verkürzen. Dementsprechend verkürzt sich ab diesem Zeitpunkt auch der Anspruch auf Corona-Erwerbsersatz auf maximal 5 Taggelder.

---- 17.01.2022 ----

Lohndeklaration 2021

Wir erinnern Sie daran, dass der gesetzliche Abgabetermin für die Lohnabrechnung 2021 am 30. Januar 2022 abläuft. Bitte reichen Sie Ihre Lohnabrechnung termingerecht ein. Sie ersparen sich unnötige Verzugszinsen. 

---- 13.01.2022 ----

Corona-Erwerbsausfallentschädigung bis 31. Dezember 2022

Am 17. Dezember 2021 hat das eidgenössische Parlament entschieden, das Covid-19-Gesetz bis zum 31. Dezember 2022 zu verlängern.

Davon betroffen ist auch die Corona-Erwerbsausfallentschädigung, welche durch den Bundesrat nun ebenfalls bis zum 31. Dezember 2022 verlängert wurde. Anmeldungen können bis zum 31. März 2023 eingereicht werden.

---- 29.12.2021 ----

Renten Hauptauszahlungen 2022

---- 16.12.2021 ----

Lohndeklaration 2021

Sie haben die Unterlagen für die Lohndeklaration 2021 von uns erhalten. Das ausgefüllte Formular muss bis spätestens am 30. Januar 2022 eingereicht werden.

Mit dem Onlineportal AHVeasy können Arbeitgebende ihren administrativen Aufwand minimieren. Die Lohndeklaration kann ganz bequem und papierlos online erstellt und uns übermittelt werden. Auch weitere Meldungen können online mit der Ausgleichskasse abgewickelt werden – kostenlos, einfach und zeitsparend.

---- 30.11.2021 ----

Anmeldung zum Bezug der Prämienverbilligung

Neu können Sie die Anmeldung zum Bezug der Prämienverbilligung für das Jahr 2021 online einreichen. Das Ausfüllen ist einfach und unkompliziert.

---- 02.11.2021 ----

Individuelle Prämienverbilligung (IPV) in der Krankenversicherung für das Jahr 2021

---- 28.10.2021 ----

Ergänzungsleistungen (EL) - Ansätze gültig ab 1. Januar 2022

---- 28.10.2021 ----

Corona Erwerbsersatz - Anpassung der Anspruchsvoraussetzungen bei wesentlicher Einschränkung

Aktuell bestehen nur noch für wenige Branchen Massnahmen von Bundes- oder Kantonsbehörden, welche deren Tätigkeit direkt einschränken. Bei Anmeldungen für den Corona Erwerbsersatz aufgrund wesentlicher Einschränkung, muss nun dargelegt werden, dass die erlittenen Umsatzeinbussen im Zusammenhang mit den Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus stehen.
Daher bitten wir Sie, uns bei Ihren Anträgen eine detaillierte Begründung für Ihre Umsatzeinbussen zu erstellen und darin insbesondere den Zusammenhang zu den aktuell gültigen behördlichen Massnahmen aufzuzeigen.

---- 28.10.2021 ----

Coronavirus - Anpassung der Massnahmen

Am 17. September hat der Bundesrat die Massnahmen zum Schutz von besonders gefährdeten Personen bis 31. Oktober 2021 verlängert. Folglich wurde der Anspruch auf eine Erwerbsersatzentschädigung für besonders gefährdete Personen bis 31. Dezember 2021 verlängert.

---- 21.09.2021 ----

EO bei Betreuung von gesundheitlich schwer beeinträchtigten Kindern

Ab 1. Juli 2021 haben Eltern, die ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen oder einschränken müssen, um ein gesundheitlich schwer beeinträchtigtes Kind zu betreuen, Anspruch auf einen 14-wöchigen Betreuungsurlaub. Der Urlaub wird über die Erwerbsersatzordnung (EO) entschädigt.

---- 01.07.2021 ----

Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose (ÜL)

Das neue Bundesgesetz über Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose tritt auf 1. Juli 2021 in Kraft.

---- 28.06.2021 ----

Betreuungsentschädigung für Kinder mit schweren gesundheitlichen Beeinträchtigungen

Der 14-wöchige Urlaub für Eltern von gesundheitlich schwer beeinträchtigten Kindern tritt am 1. Juli 2021 in Kraft.

Eltern, die ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen oder einschränken müssen, um ein wegen Krankheit oder Unfall gesundheitlich schwer beeinträchtigtes minderjähriges Kind zu betreuen, haben künftig Anspruch auf einen 14-wöchigen Betreuungsurlaub. Der über die Erwerbsersatzordnung entschädigte Urlaub kann innerhalb von 18 Monaten am Stück oder tageweise bezogen und zwischen den Eltern aufgeteilt werden. Die Eltern erhalten eine Betreuungsentschädigung in der Höhe von 80% des durchschnittlichen Erwerbseinkommens.

Weitere Informationen über die Entschädigung sowie die Anmeldeunterlagen werden wir demnächst aufschalten.

---- 21.06.2021 ----

Mutterschaftsentschädigung - Verlängerung der Zahlung bei längerem Spitalaufenthalt des Neugeborenen

Mütter, deren Kinder direkt nach der Geburt mehr als zwei Wochen im Spital verbleiben müssen, haben ab dem 1. Juli 2021 länger Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung.

Bisher konnte der Anspruch auf die Mutterschaftsentschädigung aufgeschoben werden, wenn das Neugeborene direkt nach der Geburt länger als drei Wochen im Spital bleiben musste. Für die Dauer des Spitalaufenthalts des Neugeborenen wurde der Mutter allerdings kein Erwerbsersatz ausgerichtet, und auch die Maximaldauer des Aufschubs war nicht geregelt.

Neu wird die Dauer des Anspruchs auf Mutterschaftsentschädigung auf höchstens 56 Tage verlängert, sofern das Neugeborene direkt nach der Geburt für mindestens zwei Wochen im Spital verbleiben muss. Auf die Verlängerung haben nur Mütter Anspruch, die nach dem Mutterschaftsurlaub wieder erwerbstätig sind. Mit dieser Massnahme kann der Lohnausfall in rund 80% der Fälle, in denen ein Neugeborenes länger im Spital bleiben muss, entschädigt und das achtwöchige Arbeitsverbot nach der Geburt abgedeckt werden.

---- 21.06.2021 ----

Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose (ÜL)

Personen, die nach dem 60. Altersjahr von der Arbeitslosenversicherung ausgesteuert werden, sollen bis zum Bezug einer Altersrente eine Überbrückungsleistung erhalten, wenn sie vorher genügend lang erwerbstätig waren, den Lebensunterhalt nicht mit eigenen Mitteln bestreiten können und nur über wenig Vermögen verfügen. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 11. Juni 2021 beschlossen, das neue Bundesgesetz und die Verordnung über Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose auf 1. Juli 2021 in Kraft zu setzen. Das Anmeldeformular des Bundes steht voraussichtlich ab diesem Datum zur Verfügung.

---- 17.06.2021 ----

Coronavirus - Anpassung der Massnahmen

Der Bundesrat hat auf den 31. Mai 2021 neue Lockerungsschritte beschlossen. Die Corona-Erwerbsausfallentschädigung ist davon ebenfalls betroffen.

Weitere Anpassungen beim Corona-Erwerbsersatz
Der Anspruch auf die Corona-Erwerbsausfallentschädigung für Selbstständigerwerbende und Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung infolge einer Betriebsschliessung besteht bis und mit 31. Mai 2021. Ab dem 1. Juni 2021 besteht kein Anspruch mehr auf die Corona-Erwerbsausfallentschädigung infolge Betriebsschliessung. Selbständigerwerbende und Personen in arbeitgeberähnlicher Funktion können aber weiterhin Corona-Entschädigung für eine erhebliche Umsatzeinbusse beantragen: wie bisher monatlich rückwirkend. Ein Anspruch kann bis am 31. Dezember 2021 geltend gemacht werden.

Besonders gefährdete Personen
Anspruch endet nach vollständiger Impfung
Der Bundesrat hat zudem die Corona-Entschädigung für gesundheitlich besonders gefährdete Personen verlängert: Wenn sie die Arbeit unterbrechen mussten, weil sie nicht zu Hause arbeiten können, haben sie neu bis zum 30. Juni 2021 Anspruch auf Corona-Entschädigung. Ab 31. Mai 2021 gilt aber: Anspruch auf Entschädigung haben sie nur bis zum Tag, an dem sie vollständig gegen Covid-19 geimpft sind. Der Anspruch erlischt bei Wiederaufnahme der Tätigkeit, spätestens aber am 30. Juni 2021. Für den Monat Juni ist ein neuer Antrag erforderlich.

---- 17.06.2021 ----

Individuelle Prämienverbilligung (IPV) in der Krankenversicherung für das Jahr 2021

---- 06.05.2021 ----

Bezahlen Sie Ihre Beitragsrechnung mit eBill

Mit eBill können Sie Ihre Beitragsrechnungen elektronisch empfangen und begleichen - papierlos und schnell. Das Erfassen von Kontonummern, Beträgen und Referenznummern entfällt. eBill ist ein kostenloser, integrierter Service, der direkt in Ihrem E-Banking zur Verfügung steht. Mit wenigen Klicks können Sie Ihre Rechnungen im E-Banking bezahlen und so das Risiko für Mahngebühren und Verzugszinsen minimieren.

  1. 1. Loggen Sie sich in Ihrem E-Banking ein und aktivieren Sie eBill
  2. 2. Suchen Sie den gewünschten Rechnungssteller. Die SVA Graubünden finden Sie unter "AHV-Ausgleichskasse des Kantons Graubünden"

Bitte beachten Sie

  • Beitragsrechnungen, welche bereits vor der eBill-Registrierung erstellt wurden, müssen noch in der ursprünglichen Form bezahlt werden.
  • Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wenn Sie eine Beitragsrechnung zurückweisen möchten. Die zuständige Kontaktperson ist auf Ihrer Beitragsrechnung ersichtlich.

Coronavirus - Anpassung Anzahl Taggelder bei Quarantäne

Wann beginnt und wann endet der Anspruch auf Entschädigung?
Er beginnt am Tag, an dem alle Voraussetzungen erfüllt sind, frühestens am 17. März 2020. Der Anspruch endet mit Aufhebung der Quarantäne, spätestens aber, wenn 10 Taggelder (beziehungsweise 7 Taggelder bei Quarantänebeginn ab 08. Februar 2021) ausbezahlt worden sind. Die Taggelder müssen während einer zusammenhängenden Periode bezogen werden.

---- 08.02.2021 ----

Prämienverbilligung 2021

Die Formulare für das Jahr 2021 sowie der Online-Rechner sind ab sofort verfügbar.

---- 04.02.2021 ----

Lohndeklaration 2020

Wir erinnern Sie daran, dass der gesetzliche Abgabetermin für die Lohnabrechnung 2020 am 30. Januar 2021 abläuft. Bitte reichen Sie Ihre Lohnabrechnung termingerecht ein. Sie ersparen sich unnötige Verzugszinsen.
Besten Dank.

---- 16.01.2021 ----