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Betreuungsgutschriften

Betreuungsgutschriften

Versicherte welche Eltern, Schwiegereltern, Grosseltern, Kinder, Stiefkinder, den Ehegatten oder Geschwister mit einem Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung der AHV, der Invaliden- oder Unfallversicherung betreuen, haben Anspruch auf Anrechnung einer Betreuungsgutschrift. Um die Betreuung gewährleisten zu können, muss die betreuende Person in der Nähe der betreuten Person wohnen (Distanz höchstens 30 Kilometer bzw. innert einer Stunde erreichbar).
Dieser Anspruch ist jährlich schriftlich anzumelden. Ohne Anmeldung gibt es keine Betreuungsgutschrift!

Informationen

Formulare