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Selbstständigerwerbende

Selbstständigerwerbende

Als sozialversicherungsrechtlich selbstständigerwerbend gilt, wer unter eigenem Namen und auf eigene Rechnung arbeitet sowie das eigene wirtschaftliche Risiko trägt, das heisst, bedeutende Investitionen für berufliche Zwecke tätigt, eigene Aufträge von mehreren Auftraggebern beschafft und die Unkosten und das Inkassorisiko trägt.

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