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Der neue Versicherungsausweis AHV-IV
Wer Beiträge bezahlt oder Leistungen bezieht, erhält einen Versicherungsausweis. Der Ausweis dient als Bestätigung für die Aufnahme in das Versichertenregister.
Der Versicherungsausweis ist unbedingt aufzubewahren. Er muss dem Arbeitgeber bei jedem Stellenwechsel und der AHV-Ausgleichskasse bei der Anmeldung für Leistungen der AHV oder IV vorgelegt werden.
- Information über die Einführung der neuen Versichertennummer, des neuen Versichertenausweises und des Versicherungsnachweises (50.60 KByte)
- Merkblatt "Neue AHV-Nummer" (228.08 KByte)
- Anmeldeformular für einen Versicherungsausweis (externe Datei)
- Merkblatt 1.06 "Registerharmonisierung" (externe Datei)
Anmelde- und Mutationsverfahren für Arbeitgeber
Die Versicherungsausweise müssen bei einem Stellenwechsel nicht mehr der Ausgleichskasse eingereicht werden. Ab 1. Juli 2008 sind jedoch neu eintretende Arbeitnehmende der Ausgleichskasse mit folgenden Angaben zu melden:
- Abrechnungsnummer des Betriebes
- Name, Vorname
- Geburtsdatum
- Versichertennummer
- Eintrittsdatum in den Betrieb
Die Meldung hat schriftlich zu erfolgen, entweder in Briefform oder via E-Mail an:
meldungan@sva.gr.ch
Arbeitnehmende, welche noch keinen Versicherungsausweis haben, melden Sie bitte mit dem Anmeldeformular für einen Versicherungsausweis an.
Der bisherige Versicherungsausweis AHV-IV
Der alte AHV-Ausweis muss aufbewahrt und bei Bedarf (Rentenanmeldung usw.) der zuständigen Ausgleichskasse eingereicht werden.
Die alte AHV-Nummer wird mit der neuen Nummer verbunden. Sie behält also ihre Gültigkeit. Damit kann garantiert werden, dass alle AHV-Beiträge, welche bisher auf ein Konto mit der alten Nummer verbucht worden sind, auch über die neue Nummer abgerufen werden können. Es gehen also keine Daten verloren.

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