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Häufigste Fragen

Häufigste Fragen Erwerbsausfallentschädigung

Wieviel Erwerbsausfallentschädigung (EO) erhalte ich pro Tag in der Rekrutenschule?

Rekrutinnen und Rekruten erhalten CHF 69.00 (Grundentschädigung). Wenn sie Kinder haben, erhalten sie eine höhere Entschädigung.

Wie hoch ist die EO-Entschädigung?

Mindestens CHF 69.00 pro Tag bzw. 80% des durchschnittlichen vordienstlichen Bruttoeinkommens, höchstens jedoch CHF 220.00. Hinzu kommen unter bestimmten Voraussetzungen folgende Zulagen:

  • Kinderzulagen CHF 22.00 pro Kind und Tag;
  • Betriebszulage CHF 75.00 pro Tag;
  • Zulagen für Betreuungskosten höchstens CHF 75.00 pro Tag.
Die Gesamtentschädigung (aus Grundentschädigung und Kinderzulagen) darf bei Erwerbstätigen das durchschnittliche vordienstliche Einkommen, auf jeden Fall CHF 275.00 pro Tag, nicht übersteigen. 
Wie muss die EO geltend gemacht werden?

Sie erhalten vom Rechnungsführer/in eine EO-Meldekarte, mit der Sie die Erwerbsausfallentschädigung geltend machen. Je nach Fall ist diese dem Arbeitgebenden oder der zuständigen AHV-Ausgleichskasse abzugeben.

Welche Kasse ist zuständig?

Arbeitgebende und Selbstständigerwerbende rechnen die EO-Beiträge bei ihrer AHV-Ausgleichskasse ab. Studentinnen und Studenten bei der AHV-Ausgleichskasse des Studienortes, nicht des Wohnrechtes (Schulortsprinzip). Für Arbeitslose ist die AHV-Ausgleichskasse des letzten Arbeitgebers zuständig.