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Aktuelles

Aktuelles

Annahme der Volksinitiative «Für ein besseres Leben im Alter»

Am 3. März 2024 haben die Schweizer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger die Initiative für eine 13. AHV-Rente angenommen. Diese 13. Altersrente wird durch die Ausgleichskassen erstmals ab dem Jahr 2026 ausgerichtet werden.
Informationen zum Stand der Umsetzung finden Sie auf der Website des Bundesamtes für Sozialversicherungen.

Gerne informieren wir Sie wieder auf dieser Seite, wenn die Details der Umsetzung bekannt sind.

---- 04.03.2024 ----

Internationale Rentenberatungen

Sie sind oder waren in Deutschland oder der Schweiz erwerbstätig. Experten der Deutschen Rentenversicherung Bund und Baden-Württemberg sowie der SVA Graubünden beraten Sie.

---- 19.02.2024 ----

Prämienverbilligung 2024

Die Online-Anmeldung für das Jahr 2024 wie auch der Online-Rechner sind ab sofort verfügbar.

---- 05.02.2024 ----

Lohndeklaration 2023

Wir erinnern Sie daran, dass der gesetzliche Abgabetermin für die Lohnabrechnung 2023 am 30. Januar 2024 abläuft. Bitte reichen Sie Ihre Lohnabrechnung termingerecht ein. Sie ersparen sich unnötige Verzugszinsen.

---- 22.01.2024 ----

Vaterschaftsentschädigung wird zu "Entschädigung für den anderen Elternteil"

Mit der Einführung der "Ehe für alle" ab dem 1. Juli 2022 hat nebst dem Vater auch die Ehefrau der Mutter Anspruch auf diese Entschädigung. Folglich wird ab dem 1. Januar 2024 die Vaterschaftsentschädigung umbenannt und neu als "Entschädigung für den anderen Elternteil" bezeichnet.

---- 27.12.2023 ----

Lohndeklaration 2023

Sie haben die Unterlagen für die Lohndeklaration 2023 von uns erhalten. Das ausgefüllte Formular muss bis spätestens am 30. Januar 2024 eingereicht werden.
Mit dem Onlineportal AHVeasy können Arbeitgebende ihren administrativen Aufwand minimieren. Die Lohndeklaration kann ganz bequem und papierlos online erstellt und uns übermittelt werden. Auch weitere Meldungen können online mit der Ausgleichskasse abgewickelt werden – kostenlos, einfach und zeitsparend.

---- 13.12.2023 ----

Monatliche Hauptauszahlungen Renten, Hilflosenentschädigungen und Ergänzungsleistungen 2024

---- 08.12.2023 ----

Neu "Taggelder für den hinterlassenen Elternteil" ab 1. Januar 2024

Der Tod eines Elternteils unmittelbar nach der Geburt ist für die Familie und das Neugeborene ein schwerer Schicksalsschlag. In solchen Fällen hat der überlebende Elternteil künftig Anspruch auf einen längeren Mutterschafts- beziehungswiese Vaterschaftsurlaubs. Die Änderung soll dafür sorgen, dass in den ersten Lebensmonaten die Betreuung und das Wohl des Neugeborenen Vorrang haben. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 22. November 2023 das Inkrafttreten der Änderung des Erwerbsersatzgesetzes (EOG) per 1. Januar 2024 beschlossen und die entsprechende Änderung verabschiedet.

---- 07.12.2023 ----

Bestellung IV-Ausweis

Personen, die eine IV-Rente oder eine Hilflosenentschädigung der IV beziehen, haben Anspruch auf einen IV-Ausweis. Zuständig für die Ausstellung des IV-Ausweises ist die IV-Stelle des Wohnsitzkantons.

---- 06.12.2023 ----

Beträge gültig ab dem 1. Januar 2024

Per 01.01.2024 ergeben sich keine Änderungen in Bezug auf die Beiträge für die AHV/IV/EO und an die Familienausgleichskasse. Ebenfalls unverändert bleiben die Grenzbeträge für die Berufliche Vorsorge.

---- 04.12.2023 ----

SVA Graubünden als «Friendly Work Space» ausgezeichnet

---- 03.11.2023 ----

Ergänzungsleistungen (EL) - Ansätze gültig ab 1.1.2024

---- 02.11.2023 ----

Neue Homeoffice-Bestimmungen für Grenzgänger

Bis am 30. Juni 2023 galten in einer Übergangszeit aufgrund der Corona-Pandemie spezielle Bestimmungen für Grenzgänger im Homeoffice. Seit dem Juli sind Anpassungen in Kraft, die je nach Herkunftsland der Grenzgänger unterschiedlich ausfallen. In einigen EU-/EFTA-Länder (darunter insbesondere Deutschland, Österreich und Liechtenstein) sind Arbeitnehmende den am Arbeitgebersitz geltenden Sozialversicherungssystem unterstellt, solange nicht mehr als 49,9 Prozent Homeoffice im Wohnsitzland geleistet wird. Andere Länder, darunter Italien, haben die entsprechende Vereinbarung nicht unterzeichnet. Dort gelten wieder die alte Bestimmung, die besagen, dass Arbeitnehmende, welche mehr als 24.9% Prozent ihrer Arbeitszeit im Homeoffice verbringen, dem Sozialversicherungssystem des Wohnsitzlandes unterstellt sind.

---- 26.10.2023 ---- 

Individuelle Prämienverbilligung (IPV) in der Krankenversicherung für das Jahr 2023

---- 24.10.2023 ----

Stabilisierung der AHV (AHV 21) Was ändert?

Am 25. September 2022 haben die Schweizer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger die Reform zur Stabilisierung der AHV angenommen. Die neuen Bestimmungen werden schrittweise ab dem 1. Januar 2024 eingeführt.

Die Stabilisierung der AHV umfasst vier Massnahmen:

  • Vereinheitlichung des Rentenalters (Referenzalters) von Frauen und Männern auf 65 Jahre
  • Ausgleichsmassnahmen für Frauen der Übergangsgeneration
  • Flexiblerer Rentenbezug in der AHV
  • Zusatzfinanzierung durch die Erhöhung der Mehrwertsteuer

Hier finden Sie ein Erklärvideo, eine Übersicht der Neuerungen sowie weitere Informationen des Bundesamtes für Sozialversicherungen.

---- 03.08.2023 ----