EL-Reform 2021
Das Parlament hat die EL-Reform am 22. März 2019 verabschiedet. Gegen die Reform wurde kein Referendum ergriffen. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 29. Januar 2020 beschlossen, die EL-Reform auf den 1. Januar 2021 in Kraft zu setzen. Die SVA Graubünden als EL-Durchführungsstelle des Kantons Graubünden hat die Einführung entsprechend umgesetzt und die versicherten Personen schriftlich informiert. Wenn Sie eine Frage haben, kontaktieren Sie uns bitte. Wir sind für Sie da.
- Merkblatt Ergänzungsleistungen (EL) 2021: Was ändert?
- Beträge/Ansätze für Personen mit Wohnsitz im Kanton Graubünden 2021
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Bundesamtes für Sozialversicherungen: